Nationaler Aktionsplan: Frauen besser vor Gewalt schützen!

Am 20.05.2025 präsentiert Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, live auf VOL.AT.
Am 20.05.2025 präsentiert Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, live auf VOL.AT.

Österreich - Die Bundesregierung hat mit der Vorstellung des „Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen“ einen wichtigen Schritt in Richtung besserer Schutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen in Österreich unternommen. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) präsentierte den Aktionsplan am Dienstag, dem 20.05.2025, der eine Laufzeit bis 2029 hat. Ziel ist es, die Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu bündeln und somit effektiver zu gestalten. Laut der offiziellen Mitteilung von VOL.AT erfolgt die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, darunter dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und dem Netzwerk österreichische Frauen- und Mädchenberatungsstellen.

Der Aktionsplan trägt der Umsetzung der Istanbul-Konvention Rechnung und definiert klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Zeitpläne. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bekämpfung digitaler Gewalt, wobei auch die strafrechtliche Verfolgung des unerwünschten Zusendens von Penisbildern angestrebt wird. Diese Problematik gewinnt zunehmend an Bedeutung, und der Aktionsplan soll umfassende Strategien zum Schutz von Frauen in allen Lebensbereichen bieten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt

Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine Gewaltschutzstrategie für die Jahre 2025 bis 2030 entwickelt, die umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umfasst. Dies basiert auf einem Entwurf von Bundesfrauenministerin Lisa Paus, der am 11.12.2024 vorgestellt wurde. Laut der Untersuchung ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 sind die Zahlen erschreckend: Fast täglich wird in Deutschland ein Femizid verzeichnet und rund 400 Frauen sind täglich Opfer von Partnerschaftsgewalt. Diese alarmierenden Statistiken verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf.

Die Gewaltschutzstrategie beinhaltet 120 konkrete Maßnahmen, wie unter anderem:

  • Gewalthilfegesetz für kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung
  • Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)
  • Reform des Gewaltschutzgesetzes
  • Gesetz gegen digitale Gewalt
  • Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene sexueller Gewalt

Alle geplanten Maßnahmen sind detailliert mit notwendigen Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt. Zusätzlich wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention stärken soll, wie auf BMFSFJ.de erläutert wird.

Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung besteht darin, eine sinnvolle Integration der Maßnahmen und Prozesse zu gewährleisten, um effektiv gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. Das Engagement für diese umfassenden Schutzstrategien wird unterstrichen durch den Bedarf, die gesellschaftlichen Strukturen und gesetzlichen Grundlagen zu reformieren, um Frauen und Mädchen wirksam zu schützen.

Details
Vorfall Gewalt
Ort Österreich
Quellen