Lohnerhöhung für Seilbahn-Mitarbeiter: 3,1 Prozent mehr ab Juli!
Lohnerhöhung für Seilbahn-Mitarbeiter: 3,1 Prozent mehr ab Juli!
Österreich - Ab dem 1. Juli 2025 profitieren rund 18.000 Beschäftigte in der österreichischen Seilbahnwirtschaft von einer Lohnerhöhung von 3,1 Prozent. Diese Maßnahme wurde nach der vierten Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft vida und der Arbeitgebervertretung vereinbart. Der Einstiegslohn wird dabei auf 2.138 Euro brutto pro Monat angehoben. Dies berichtete 5min.
Die Seilbahnwirtschaft spielt eine zentrale Rolle in der österreichischen Tourismuswirtschaft und umfasst etwa 250 Seilbahnunternehmen. In Spitzenzeiten sichert diese Branche zahlreiche Arbeitsplätze, sowohl im Winter als auch zunehmend im Sommerbetrieb. Der neue Kollektivvertrag gilt bis zum 30. April 2026, und es wurde auch eine Sonntagszulage für die Sommermonate vereinbart, die von 1. Mai bis 31. Oktober zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, wie OTS hervorhebt.
Kollektivvertragsverhandlungen
Die erfolgreichen KV-Verhandlungen der Seilbahnwirtschaft Österreichs erfolgten unter der Leitung von Andreas Hochwimmer von der Gewerkschaft vida. Die Gespräche wurden von gegenseitigem Respekt und stabiler Sozialpartnerschaft geprägt. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten weiterhin fair gestaltet sind, berichtet WKO.
Der Kollektivvertrag für die Seilbahnen, dessen Geltungsbeginn bereits am 1. Mai 2023 war, regelt umfassend die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, die in unterschiedlichen Seilbahntypen tätig sind. Ausgenommen sind lediglich Schlepplifte und Materialseilbahnen. Die Normalarbeitszeit beträgt maximal 10 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Überstunden werden ab 173 Stunden pro Monat mit entsprechenden Zuschlägen vergütet.
Weitere Regelungen und Leistungen
Der Kollektivvertrag sieht auch zahlreiche Zusatzleistungen vor. Dazu gehören unter anderem Urlaubsansprüche von 30 Werktagen bei weniger als 25 Jahren Dienstzeit und 36 Werktagen nach 25 Jahren. Beschäftigte haben Anspruch auf Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Darüber hinaus sind Regelungen für Krankheit und Entgeltfortzahlung im Gesetz verankert.
Die Seilbahnwirtschaft sichert damit nicht nur wichtige Arbeitsplätze in den Tourismusregionen Österreichs, sondern setzt mit der neuen Lohnerhöhung auch ein positives Zeichen für die Belegschaft. Als vitaler Teil des Tourismussektors wird die Branche weiterhin auf faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige Beschäftigung setzen.
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Ort | Österreich |
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