Letzter Aufruf: Schütze deine Daten! Widerspruch gegen Meta-KI bis heute!

Am 26. Mai 2025 endet die Frist, um Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Daten für Metas KI-Training einzulegen.
Am 26. Mai 2025 endet die Frist, um Widerspruch gegen die Nutzung persönlicher Daten für Metas KI-Training einzulegen.

Köln, Deutschland - Heute ist der letzte Tag, an dem Nutzer von Facebook und Instagram der Verwendung ihrer Daten durch Meta widersprechen können. Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, öffentliche Inhalte dieser Plattformen für das Training seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ zu verwenden. Diese Entscheidung hat bereits zahlreiche Diskussionen über die Datennutzung und den Datenschutz ausgelöst. Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor den Konsequenzen dieser Maßnahme und hebt hervor, dass alle Inhalte, die in Chats mit der KI oder in Gruppenchats geteilt werden, in das KI-Training einfließen könnten. Nutzer müssen aktiv handeln, um ihre Daten bis heute zu schützen.

Um der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, können Nutzer ein Formular ausfüllen, welches keine Begründung erfordert und nicht persönlich abgegeben werden muss. Die Widerspruchsformulare für Facebook und Instagram sind leicht auffindbar; für WhatsApp hingegen gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch. Hier werden nur direkt gesendete Nachrichten an den Chatbot „Meta AI“ verwendet. Diese Vorgehensweise wirft Fragen über die Rechte der Nutzer auf und wird von Datenschützern scharf kritisiert. Einmal verwendete Daten können nicht mehr gelöscht oder zurückgeholt werden, was bedeutet, dass auch bereits vorhandene Inhalte in das Training einfließen können.

Datenschutzbedenken und Nutzerrechte

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Entscheidung von Meta als einen möglichen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht angesehen. Sie beantragte eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln, die jedoch abgelehnt wurde. Betroffene Daten umfassen öffentlich einsehbare Inhalte wie Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys. Das Unternehmen beruft sich auf ein „berechtigtes Interesse“ zur Datennutzung, es sei denn, die Nutzer widersprechen aktiv.

Der Widerspruchsprozess wird als kompliziert beschrieben. Nutzer müssen im Menü von Facebook oder Instagram nach den entsprechenden Einstellungen suchen, um das Widerspruchsformular zu finden. Bei Facebook müssen sie ihre Profilseite öffnen und den Anweisungen folgen, indem sie in der Datenschutzrichtlinie „Widerspruch“ eingeben. Eine ähnliche Vorgehensweise gilt für Instagram, wo die Nutzer in den Einstellungen ebenfalls das Thema Datenschutz aufrufen müssen.

Kritik und Verteidigung von Metas Vorgehen

Datenschützer haben die Vorgehensweise von Meta scharf kritisiert und betonen die Notwendigkeit, rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren. Sie fordern eine klare Regelung zum Umgang mit Nutzerdaten, insbesondere wenn es um Künstliche Intelligenz geht. Meta verteidigt sein Vorgehen und argumentiert, dass der Zugang zu realen Inhalten erforderlich sei, um die KI im Verständnis der deutschen Kultur, Sprache und Geschichte zu verbessern. Der WDR-Digitalexperte Jörg Schieb hebt zudem die Notwendigkeit der Nutzung solcher Daten für die Weiterentwicklung von KI-Modellen hervor.

Die Nutzer stehen nun vor der Herausforderung, ihre Daten aktiv zu schützen und diesen letzten Tag des Widerspruchs zu nutzen. Weitere Informationen zu Künstlicher Intelligenz und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden interessierte Leser auf den Seiten des BMU. Die aktuelle Diskussion zu Metas Vorgehen zeigt einmal mehr die Relevanz von Datenschutz im digitalen Zeitalter.

Details
Vorfall Warnung
Ort Köln, Deutschland
Quellen