Kritik am Erwachsenenschutzgesetz: Behindertenrat warnt vor Risiken!

Am 30.05.2025 äußert sich der Österreichische Behindertenrat gegen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die Menschenrechte gefährden.
Am 30.05.2025 äußert sich der Österreichische Behindertenrat gegen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die Menschenrechte gefährden.

Österreich - In Österreich stehen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 Änderungen im Erwachsenenschutzrecht zur Debatte, die auf erheblichen Widerstand stoßen. Der Österreichische Behindertenrat hat sich klar gegen diese geplanten Anpassungen ausgesprochen, da sie potenziell den Schutz von Menschenrechten gefährden. Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, verweist auf die Notwendigkeit, überhastete Änderungen im Erwachsenenschutzrecht zu vermeiden, um die Fortschritte, die durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erzielt wurden, nicht zu gefährden.

Die Hauptpunkte der angestrebten gesetzgeberischen Änderungen umfassen unter anderem die Verlängerung der Frist für die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre. Darüber hinaus soll die Streichung des verpflichtenden Clearings im Erneuerungsverfahren beschlossen werden. Auch die Möglichkeit, dass Anwält*innen und Notar*innen als Erwachsenenvertreter*innen eingesetzt werden können, ist Teil des Entwurfs. Diese Veränderungen werden seitens des Behindertenrats als inakzeptabel angesehen, da sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Frage stellen.

Forderungen und Evaluierungsprozess

Der Behindertenrat fordert die Justizministerin Dr. Anna Sporrer dazu auf, zwei spezifische Punkte aus dem Entwurf zu streichen: die Verlängerung der Frist für die Erneuerung (§ 246 ABGB) sowie die Streichung des verpflichtenden Clearings (§ 128 AußStrG). Widl hebt hervor, dass der Schutz der Menschenrechte für Personen mit Behinderungen gewährleistet werden muss, was durch die geplanten Kürzungen stark in Frage gestellt wird.

Von Bedeutung ist auch, dass eine Arbeitsgruppe im Justizministerium seit Sommer 2024 an der Evaluierung des Erwachsenenschutzgesetzes arbeitet. Die geplante Novelle steht somit in direktem Widerspruch zu den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang wurde Österreich bei der letzten Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im August 2023 in vielen Bereichen gerügt, während das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz positiv hervorgehoben wurde.

Internationaler Kontext und Menschenrechte

Die Diskussion um das Erwachsenenschutzrecht in Österreich findet vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) statt. Diese Konvention hat zum Ziel, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. In Deutschland wurde die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert und trat am 26. März 2009 in Kraft, was einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und eine Anerkennung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zur Folge hatte.

Die UN-BRK konkretisiert Rechte wie Zugang zu Bildung, Arbeitswelt und kulturellem Leben und regelt die Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen. Vertragsstaaten sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über den Stand der Umsetzung dieser Rechte vorzulegen, und müssen die Konvention aktiv umsetzen. Diese Verpflichtung zeigt die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes vor Diskriminierung und Ausgrenzung, was in Österreich durch die angestrebten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht gefährdet sein könnte.

Die Thematik um die Reformen im Erwachsenenschutzrecht verdeutlicht die entscheidende Rolle von gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und verwies auf die Internationalität dieser Problematik, wie auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hervorhebt. Der Vereinbartes Ziel der UN-BRK bleibt, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und vollumfänglich Zugang zu ihren Rechten haben und die notwendigen Schutzmechanismen bestehen.

Mit Blick auf die nächsten Schritte bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage entwickeln wird und ob es zu einem Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Vertretern der Behindertenrechtsbewegung kommen wird.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Österreich
Quellen