Klimabonus wird abgeschafft – So sichern Sie bis zu 1.010 Euro!

Österreichs Klimabonus wird 2025 abgeschafft. Anspruchsberechtigte sollen geltende Boni bis 2027 beantragen. Informieren Sie sich hier.
Österreichs Klimabonus wird 2025 abgeschafft. Anspruchsberechtigte sollen geltende Boni bis 2027 beantragen. Informieren Sie sich hier.

Österreich - Österreich steht vor Veränderungen in der Klima- und Umweltpolitik, da der Klimabonus im Herbst 2025 abgeschafft werden soll. Finanzminister Markus Marterbauer hat diese Entscheidung kürzlich in seiner Budgetrede bestätigt. Dabei haben noch immer Hunderttausende Menschen Anspruch auf den Klimabonus, der als Ausgleich für die durch den CO2-Preis entstehenden Mehrkosten dient und seit 2022 jährlich ausgezahlt wird. Der Klimabonus aus 2022 und 2023 kann bis Ende 2027 beziehungsweise drei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden.

Aktuell warten bis zu 1.010 Euro auf einige Leistungsempfänger, die aufgrund von Umzügen oder fehlenden Kontodaten ihren Bonus noch nicht erhalten haben. Von den ausgezahlten Klimabonus 2024 sind rund 144.000 Rücksendungen zu verzeichnen. Darunter sind etwa 12.000 Fälle, in denen die Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr an der angegebenen Adresse gemeldet waren. Einige Briefe warten zudem bis zu drei Monate auf Abholung bei der Post.

Rückblick auf die vergangenen Jahre

Die Höhe des Klimabonus war in den letzten Jahren variabel. Im Jahr 2022 betrug der Bonus für Erwachsene 500 Euro, während Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 250 Euro erhielten. 2023 variierte der Betrag zwischen 110 und 220 Euro, und im Jahr 2024 lag der Bonus zwischen 145 und 290 Euro, wobei Kinder und Jugendliche jeweils die Hälfte des Erwachsenenbetrags erhielten.

Für das Jahr 2024 wurde der Klimabonus erneut regional gestaffelt, was bedeutet, dass er abhängig vom Wohnsitz in vier verschiedene Kategorien unterteilt ist. Diese reichen von 145 Euro für weniger urbanisierte Gebiete bis zu 290 Euro für stark urbanisierte Regionen, wobei zusätzliche Regionalausgleiche berücksichtigt werden.

Anspruch und Auszahlung des Klimabonus

Der Klimabonus wird automatisch an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich ausgezahlt, sofern sie mindestens 183 Tage im Jahr dort wohnen. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten dabei den Sockelbetrag sowie den maximalen Regionalausgleich, unabhängig von ihrem Wohnort. Personen mit einem steuerlichen Jahreseinkommen über 66.612 Euro müssen den Klimabonus versteuern.

Die Auszahlung des Klimabonus 2024 begann im Herbst 2024 und läuft bis Ende März 2025. Anspruchsberechtigte ohne aktuelle Kontodaten erhalten ihren Bonus als Gutschein per Post, der in vielen Geschäften eingelöst oder in Bargeld umgetauscht werden kann. Ein Kontaktformular steht für Rückfragen zur Verfügung, ebenso wie eine Servicehotline, die von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar ist.

Trotz der bevorstehenden Abschaffung bleibt der Anspruch auf den Klimabonus für die Jahre 2022, 2023 und 2024 bestehen. Für viele Österreicher zieht sich der Klimabonus also noch bis in die kommenden Jahre.

Weitere Informationen über die Höhe des Klimabonus und die Antragsmodalitäten finden Sie auf den offiziellen Seiten: oesterreich.gv.at und klimabonus.gv.at.

Zusätzlich finden Sie Details zur bevorstehenden Abwicklung in den aktuellen Berichten auf 5min.at.

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Ort Österreich
Quellen