Kettenkarussell-Unfall in Bayreuth: Fünf Verletzte am Frühlingsfest!

Bayreuth, Deutschland - Am 22. April 2025 ereignete sich ein schwerer Unfall auf dem Bayreuther Frühlingsfest, bei dem mindestens fünf Menschen verletzt wurden. Laut Berichten von oe24 handelte es sich um ein Kettenkarussell, das während des Betriebs mit mehreren Fahrgästen besetzt war. Das Unglück ereignete sich am frühen Montagabend, als die Gondeln beim Absenken zu schnell drehten und gegen umliegende Stangen von Lampen und Werbeaufstellern prallten.

Von den Verletzten waren vier Minderjährige und ein Erwachsener. Die Polizei berichtete, dass drei Personen mittelschwere Verletzungen und zwei leichte Verletzungen erlitten hatten. Zunächst wurde von sechs Verletzten gesprochen, diese Zahl wurde jedoch später korrigiert. Die Ursache des Unfalls scheint ein technischer Defekt zu sein, durch den die Gondeln ihre Geschwindigkeit nicht ausreichend drosseln konnten, wie die Polizei mitteilte.

Rettungseinsätze und weiterer Verlauf

Etliche Rettungskräfte waren schnell am Unfallort. Parallel dazu richtete das Rote Kreuz eine Betreuungsstelle für eventuell weitere Verletzte ein. Der Bereich um das Kettenkarussell wurde abgeriegelt, während das Frühlingsfest trotz des Vorfalls fortgesetzt wurde. An die Zeugen des Unfalls richtete die Polizei den Aufruf, sich zu melden. Zudem wurde ein Sachverständiger zu den Ermittlungen hinzugezogen.

Der Betreiber des Kettenkarussells äußerte sein Bedauern über den Vorfall und wies darauf hin, dass die Anlage vor dem Fest eine TÜV-Abnahme erhalten hatte. Dies ist bemerkenswert, da die Sicherheitsstandards für Fahrgeschäfte in Deutschland allgemein hoch sind, wie der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, Albert Ritter, betonte. Unfälle sind zwar selten, bleiben jedoch lange im Gedächtnis der Betroffenen.

Untersuchungen zur Unfallursache

Die Ermittlungen zur Klärung des technischen Defekts dauern an. Der TÜV-Verband, der sich für die Sicherheitsstandards von Fahrgeschäften verantwortlich zeigt, betont in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit von regelmäßigen Überprüfungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Betreiber. Die technischen Anforderungen für temporäre Anlagen sind in der Norm DIN EN 13814 geregelt.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgeschäfte obliegt den Betreibern, welche nach jedem Aufbau eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsicht oder Prüfstellen durchführen müssen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer konsequenten Anwendung der Sicherheitsstandards, um zukünftige Zwischenfälle zu vermeiden, so der TÜV-Verband in seinen Empfehlungen.

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Ort Bayreuth, Deutschland
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