Lithium-Abbau in Kärnten: Gerichtsverhandlung ohne Schlussfolgerung!

Am 4. Juni 2025 fand eine wichtige Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zu Lithiumabbau in Kärnten statt. Experten fordern eine UVP.
Am 4. Juni 2025 fand eine wichtige Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zu Lithiumabbau in Kärnten statt. Experten fordern eine UVP.

Kärnten, Österreich - Am 4. Juni 2025 fand am Bundesverwaltungsgericht eine umfassende Verhandlung zum umstrittenen Lithiumabbauprojekt in Kärnten statt. Diese dauerte statt der erwarteten Dauer erheblich länger, nämlich acht Stunden, endete jedoch ohne abschließendes Ergebnis. Laut OTS betonten Vertreter der Umweltorganisation VIRUS, darunter Sprecher Wolfgang Rehm, dass die Ermittlungen der Kärntner Landesregierung unzureichend seien. Dies sorgt für erhebliche Bedenken hinsichtlich der Entscheidung des Gerichts, eine zwingende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verneinen.

Der Gerichtshof wird voraussichtlich den Bescheid des Landes nicht bestätigen, der die Durchführung einer UVP ausschließt. Die möglichen Entscheidungen des Gerichts umfassen die Aufhebung des Bescheides und die Feststellung einer UVP-Pflicht, die Zurückverweisung an die Behörde oder die Fortsetzung der Ermittlungen durch eine Einzelfallprüfung. Eine weitere Verhandlung könnte anberaumt werden, falls das Gericht vertiefte Ermittlungen für notwendig erachtet.

Hintergrund und politische Aspekte

Das Vorhaben zum Lithiumabbau auf der Koralpe wird von den Unternehmen European Lithium, Critical Metals und ECM Lithium AT GmbH unterstützt. Die Projekte sind jedoch in der Vergangenheit durch unhaltbare Ankündigungen der Betreiber negativ aufgefallen, und frühere Ministerin Köstinger wurde für ihre positive Haltung kritisiert. Kritische Stimmen aus der Politik bemängeln die Misswirtschaft beim Verkauf der Schürfrechte durch die Republik, während die versprochenen Arbeitsplätze durch die Pläne zur Verlagerung der Weiterverarbeitung nach Saudi-Arabien in Frage gestellt werden.

Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht wurde durch Beschwerden von acht Parteien, darunter die Umweltanwältin des Landes Steiermark, der Kärntner Naturschutzbeirat, sowie die Organisationen „Global 2000“ und „Virus“, ausgelöst. Diese fordern eine umfassende UVP wegen der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen und der Verwendung gefährlicher Chemikalien im Rahmen des Projekts. Kritiker bemängeln zudem inkonsistente Angaben der Projektwerber.

Trinkwasserversorgung und Umweltbedenken

Ein zentrales Anliegen der Beschwerdeführer liegt in der Besorgnis über mögliche Auswirkungen des Lithiumabbaus auf die Trinkwassernutzung in der Steiermark. Die Organisation Global 2000 hat eindringlich darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verhandlung auch darüber entscheiden könnte, ob zusätzliche Verhandlungstage notwendig sind, um alle Bedenken umfassend zu behandeln.

Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen sowohl für die Umwelt als auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Region haben. Sowohl der rechtliche als auch der ökologische Kontext sind von zentraler Bedeutung und werden intensiv beobachtet, da sich die Diskussion über eine nachhaltig verantwortbare Nutzung von Ressourcen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte widerspiegelt.

Details
Vorfall Umwelt
Ursache mangelhafte Ermittlungen,potentielle Umweltauswirkungen
Ort Kärnten, Österreich
Quellen