Grasser muss ins Gefängnis: Haftbedingungen und Chancen auf Freigang!

Innsbruck, Österreich - Der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss innerhalb der nächsten vier Wochen in die Haftanstalt Innsbruck einrücken. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Grasser zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt hat. Ursprünglich betrug die Strafe acht Jahre, die jedoch auf Grundlage seines Einspruchs reduziert wurde. Grasser ist nicht der einzige, der die Justiz trifft; auch sein Trauzeuge Walter Meischberger muss in die Justizanstalt Korneuburg.

Die Generaldirektion für den Strafvollzug wird über die Haftbedingungen nach dem Haftantritt entscheiden. Die Haftanstalt Innsbruck, die für Häftlinge bis zu 18 Monate vorgesehen ist, ist bekannt für ihre Überbelegung und entspricht nicht den höchsten Standards.

Haftbedingungen und Möglichkeiten für Grasser

In der Haftanstalt sind die Häftlinge zur Arbeit verpflichtet, was bedeutet, dass Grasser theoretisch die Möglichkeit hat, einen Job zu finden. Sollte ihm dies gelingen, könnte er eventuell als Freigänger arbeiten, wenn eine Vertrauensbasis aufgebaut ist. Die angebotenen Arbeitsplätze sind jedoch oft einfach, und ob Grasser eine Einzelzelle erhält, hängt von der Gefährdungslage ab.

Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass Häftlinge in der Regel keinen Zugang zu persönlichen Freizeiteinrichtungen haben. Dies gilt auch für Grasser, der seinen Garten oder Pool nicht nutzen kann, selbst wenn er eine Fußfessel trägt. Der Aufenthalt könnte auf wenige Räume beschränkt sein und eine vorzeitige Entlassung wäre frühestens nach zwei Jahren möglich.

Rechte und Regelungen für Strafgefangene

Gemäß den Bestimmungen der österreichischen Justiz, unterliegen Strafgefangene einem klaren Tagesablauf. Persönliche Gegenstände wie Erinnerungsstücke, Fotos oder Eheringe dürfen in der Haft aufbewahrt werden. Häftlinge haben auch die Möglichkeit, eigene Bücher zu beschaffen und am Gottesdienst teilzunehmen, sowie Besuche und Telefonate zu erhalten.

Die Arbeitsverrichtung in der Haft wird vergütet, wobei ein Teil der Vergütung einbehalten wird, um eine finanzielle Rücklage zu bilden. Dies soll eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft spielen. Zudem erhalten Häftlinge Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Entlassung.

Die rechtlichen Bestimmungen in Österreich versuchen, eine rechtschaffene Lebenseinstellung zu fördern und Rückfälle zu verhindern, was sich auch in den Regelungen für die Gefangenen widerspiegelt. In diesem Kontext wird die Behandlung von Häftlingen, die eine Fußfessel tragen, reguliert und auf bestimmte Zeiträume begrenzt.

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Ort Innsbruck, Österreich
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