Familiennachzug für Flüchtlinge: Regierung kündigt drastische Einschnitte an!

Vienna, Österreich - Die deutsche Bundesregierung hat am 28. Mai 2025 weitreichende Maßnahmen zur Einschränkung des Familiennachzugs und zur Verschärfung der Einbürgerungsbedingungen beschlossen. Dies gab Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekannt. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, sogenannte „Pull-Faktoren“ in der Einwanderungspolitik zu reduzieren, um die Kapazitäten der Städte und Gemeinden für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu entlasten. Nach diesen neuen Beschlüssen wird der Familiennachzug für bestimmte geflüchtete Personen ausgesetzt und die Voraussetzungen für die Einbürgerung verkompliziert.
Mit dem neuen Gesetz sollen subsidiär Schutzberechtigte, also Personen, die keinen Asylstatus erhalten, aber nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, betroffen sein. Rund 380.000 Menschen, davon die Mehrheit aus Syrien, könnten entsprechend der Änderungen keinen Familiennachzug mehr beantragen. Die Regelung sieht vor, dass in den nächsten zwei Jahren nur noch enge Angehörige, wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder, nach Deutschland nachziehen dürfen. Härtefälle werden nur unter besonderen, nicht definierten Umständen berücksichtigt, was die Kritiker besorgt. Im Vorjahr konnten bisher jährlich bis zu 12.000 Angehörige von subsidiär geschützten Personen nach Deutschland kommen.
Änderungen bei der Einbürgerung
Ein weiterer zentraler Punkt der Neuregelungen betrifft die Einbürgerung. Die bisherige „Turbo-Einbürgerung“, die es gut integrierten Zuwanderern ermöglichte, nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, wird abgeschafft. Zukünftig müssen Antragsteller stattdessen mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Die Anforderungen, wie der Nachweis eines festen Arbeitsplatzes und guter Sprachkenntnisse, bleiben bestehen. Diese Maßnahme hingegen hat polarisiert: Während einige Experten begrüßen, dass die schnelle Einbürgerung für weniger Druck auf die Integrationssysteme sorgt, warnen andere vor den psychischen und sozialen Folgen der verlängerten Wartezeit.
Pro Asyl, eine der führenden Flüchtlingsorganisationen, übt scharfe Kritik an den neuen Regelungen und bezeichnet die Aussetzung des Familiennachzugs als „Familienzerstörungsgesetz“. Sie argumentiert, dass solche Maßnahmen legale Fluchtwege schließen und Familien ohnehin unter großem Druck stehen. Auch der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker warnte, dass solche Änderungen psychische Belastungen für die betroffenen Familien mit sich bringen könnten.
Reaktionen und Ausblick
Die geplanten Änderungen haben jedoch nicht nur Kritik ausgelöst. Der Generalsekretär der ÖVP, Nico Marchetti, äußerte sich positiv und sieht Österreich in der Rolle eines Vorreiters in der europäischen Migrationspolitik. Zudem wird die beschleunigte Einbürgerung von hochqualifizierten Migranten weiterhin diskutiert, da Fachleute unterschiedliche Ansichten über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Integration vertreten.
Gerade in Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen in den vergangenen Jahren – 2024 wurden über 200.000 Menschen eingebürgert, der höchste Wert seit 25 Jahren – wird die Opposition in Deutschland lauter. Während Grüne und Linkspartei gegen die Maßnahmen sind und eine offenere Migrationspolitik fordern, kritisiert die AfD die Vorschläge als unzureichend.
Die gesetzlich vorgeschlagenen Änderungen müssen vom Bundestag genehmigt werden, bevor sie inkrafttreten können. Das Bundesinnenministerium strebt eine Umsetzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause an.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Vienna, Österreich |
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