Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/deutsche-regierung-schraenkt-familiennachzug-ein/9436103):
- Datum: 28.05.2025
- Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt Maßnahmen zur Reduzierung von "Pull-Faktoren" in der Einwanderungspolitik an.
- Die neue deutsche Bundesregierung beschließt:
- Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete.
- Rücknahme der "Turbo-Einbürgerung" nach drei Jahren; künftig frühestens nach fünf Jahren möglich.
- Aussetzung des Familiennachzugs betrifft subsidiär Schutzberechtigte (ca. 380.000 Menschen, vor allem Syrer).
- Bisher konnten jährlich 12.000 Angehörige nachziehen.
- Gesetzesvorhaben sind Formulierungshilfen für den Bundestag, beschleunigen das Verfahren, da keine Befassung des Bundesrats erforderlich ist.
- Ziel der Maßnahmen: Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland.
- Kritik von Flüchtlingsorganisationen und Experten:
- Pro Asyl bezeichnet die Pläne als katastrophal für betroffene Familien.
- Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker warnt vor psychischen Belastungen durch Familien-Trennung.
- ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti zeigt sich erfreut über die Maßnahmen, sieht Österreich als Vorreiter in der europäischen Migrationspolitik.
- Im Vorjahr wurden rund 200.000 Menschen eingebürgert, der höchste Stand seit 25 Jahren.
- Voraussetzungen für Einbürgerung: keine Sozialhilfe, fester Arbeitsplatz, gute Sprachkenntnisse.
Source 2 (https://www.focus.de/politik/deutschland/nachzug-und-turbo-einbuergerung-gestrichen-fuer-wen-sich-nun-wirklich-was-aendert_89aa81f9-627b-4d2e-b063-c21028196bec.html):
- Die neue Bundesregierung plant Änderungen im Asylrecht, insbesondere beim Familiennachzug und der Einbürgerung.
- Der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge wird eingeschränkt.
- Subsidiär geschützte Flüchtlinge sind Personen, die keinen Asylstatus erhalten, aber aus politischen Gründen oder wegen Folter und Todesstrafe in ihren Heimatländern nicht abgeschoben werden können.
- Ende März lebten 388.074 subsidiär geschützte Personen in Deutschland, etwa 75% davon aus Syrien.
- Der Familiennachzug wird auf enge Angehörige (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder) beschränkt.
- Subsidiär geschützte Flüchtlinge dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörigen nach Deutschland holen, mit Ausnahme von nicht definierten Härtefällen.
- Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 ausgesetzt.
- Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Angehörige von subsidiär geschützten Personen einreisen, was 12.000 pro Jahr entspricht.
- Im Jahr 2022 stellten insgesamt 229.751 Menschen in Deutschland erstmals einen Asylantrag.
- Der Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen machte rund 8% aller Visa zur Familienzusammenführung zwischen 2018 und 2024 aus.
- Innenminister Alexander Dobrindt betont die Notwendigkeit, die "Pull-Faktoren" für Migration nach Deutschland zu reduzieren.
- Kritiker, wie die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, äußern Bedenken, dass die Änderungen legale Fluchtwege schließen und Familien trennen.
- Die beschleunigte Einbürgerung für gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren wird ebenfalls zurückgenommen.
- Die Wartefrist für normale Einbürgerungen wird von acht auf fünf Jahre reduziert, und der Doppelpass bleibt erlaubt.
- Fachleute äußern unterschiedliche Meinungen zur Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung; einige sehen negative Auswirkungen auf hochqualifizierte Migranten, während andere den Schritt begrüßen.
Source 3 (https://www.dw.com/de/deutschland-will-es-migranten-schwerer-machen/a-72693844):
- **Familiennachzug**:
- Bundesregierung plant Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre.
- Ausnahmen nur aus humanitären Gründen, z.B. bei schwersten Erkrankungen.
- Kabinett stimmte am 28.05. einer gesetzlichen Änderung zu.
- Bundestag muss Gesetz beschließen, Bundesrat muss zustimmen.
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt strebt Inkrafttreten vor der parlamentarischen Sommerpause an.
- Begründung: Städte und Kommunen überfordert mit Aufnahme und Integration von Geflüchteten.
- **Einbürgerung**:
- Beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders integrierte Zuwanderer wird ersatzlos gestrichen.
- Zukünftig müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre in Deutschland leben.
- Voraussetzungen: gute deutsche Sprachkenntnisse, fester Arbeitsplatz.
- 2024 wurden über 200.000 Menschen eingebürgert, höchster Stand seit 25 Jahren.
- **Betroffene Gruppen**:
- Änderungen beim Einbürgerungsrecht betreffen alle, die einen deutschen Pass beantragen wollen.
- Subsidiär Schutzberechtigte: ca. 388.000 Menschen in Deutschland, hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und Irak.
- **Bisherige Regelungen zum Familiennachzug**:
- Erstmals 2011 wurden Geflüchtete als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
- Familiennachzug wurde 2015 wieder erlaubt, jedoch mit Kontingent von maximal 1000 Visen pro Monat seit 2018.
- 2023 und 2024 wurden jeweils rund 12.000 Visa erteilt.
- **Regierungsbegründung**:
- Ziel: weniger Menschen sollen nach Deutschland flüchten.
- Offene Haltung gegenüber legaler Migration, jedoch Ablehnung von illegaler Migration.
- Verschärfte Kontrollen an Landesgrenzen und Zurückweisungen von Asylbewerbern angeordnet.
- **Kritik an den Maßnahmen**:
- Grüne und Linkspartei sind gegen die Verschärfungen.
- AfD kritisiert, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen.
- Pro Asyl bezeichnet die Aussetzung des Familiennachzugs als "Familienzerstörungsgesetz".
- Kirchen lehnen den Stopp des Familiennachzugs ab, betonen den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz.
- **Zustimmung zu Maßnahmen**:
- Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) kritisiert Aussetzung des Familiennachzugs, hält jedoch Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren für sinnvoll.