Fahrer mit 2,3 Promille flieht vor Polizei auf Wiener Tangente!
Wien, Österreich - Ein dramatischer Vorfall ereignete sich am 20. April 2025 auf der Wiener Tangente, wo die Polizei einen 36-jährigen Fahrer nach einer kurzen Verfolgungsjagd stoppen konnte. Der Mann hatte einen Fluchtversuch unternommen, da er keinen eigenen Führerschein besaß. Stattdessen zeigte er den Polizisten einen Führerschein seines Freundes, dessen Foto nicht mit seinem Aussehen übereinstimmte. Die Situation eskalierte, als der Fahrer auf dem Beifahrersitz eine leere Wodkaflasche entdeckten. Sein Blutalkoholgehalt lag bei alarmierenden 2,3 Promille.
Die Polizei reagierte schnell: Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste seine Autoschlüssel abgeben. Zudem wurde er wegen des Verdachts des Gebrauchs fremder Ausweise und nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen angezeigt. Solch ein Verhalten gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Alkohol am Steuer und dessen Konsequenzen
Wie der ADAC berichtet, gelten strikte Promillegrenzen für Autofahrer, die in Deutschland folgendermaßen unterteilt sind:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich.
In Anbetracht der Meldungen ist es offensichtlich, dass der Fahrer mit 2,3 Promille nicht nur gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen hat, sondern auch erheblichen Risiken ausgesetzt war. Alkohol am Steuer wirkt sich negativ auf Reaktionsgeschwindigkeit, Risikobereitschaft und Situationsbewertung aus, was häufig zu schwerwiegenden Unfällen führt.
Rechtsfolgen und Bußgelder
Laut Rechtecheck unterliegt das Fahren unter Alkoholeinfluss strengen Ahndungen im Bußgeldkatalog. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Promillegrenze von 0,5 bis 1,09 drohen Sanktionen, wie beispielsweise:
Promillebereich | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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0,5 bis 1,09 | 500 € | 2 | 1 Monat |
1,1 bis 1,59 | Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | 3 | Führerscheinentzug |
1,6 oder mehr | MPU erforderlich | – | – |
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten verhängt, während der Führerscheinentzug eine sofortige Konsequenz bei schwerwiegenderen Verstöße darstellt.
Die gestrigen Ereignisse auf der Wiener Tangente verdeutlichen eindringlich die Gefahren und die gesetzlichen Konsequenzen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Der Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr muss ernst genommen werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die strengen Maßnahmen und Bußgelder sind notwendig, um eine verantwortungsbewusste Verkehrsteilnahme zu fördern.
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Ort | Wien, Österreich |
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