EU-Waldschutz unter Druck: Elf Staaten fordern Abschwächung der Regeln!

Elf EU-Staaten, darunter Österreich und Italien, drängen auf eine Abschwächung der Waldschutzregelungen, die ab Dezember 2025 gelten sollen.
Elf EU-Staaten, darunter Österreich und Italien, drängen auf eine Abschwächung der Waldschutzregelungen, die ab Dezember 2025 gelten sollen.

Österreich, Europa - Elf EU-Mitgliedstaaten haben sich zusammengetan und fordern von der EU-Kommission eine Vereinfachung der Regeln zur Bekämpfung der Entwaldung. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Österreich, Luxemburg, Italien und Finnland, während Deutschland nicht zu den Unterzeichnern zählt. Diese Staaten möchten die Inkraftsetzung der neuen Regelungen über entwaldungsfreie Lieferketten, die zum Ziel haben, die Zerstörung von Wäldern durch die Produktion bestimmter Rohstoffe zu verhindern, hinauszögern. Die neuen Regeln sollen eigentlich ab Dezember 2025 gelten, nach einer bereits erfolgten Verschiebung um ein Jahr. Allerdings streben die elf Mitgliedstaaten eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt an, um die Vorschriften zu lockern und die Wirtschaft zu entlasten, wie die Kleine Zeitung berichtet.

Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wurde am 30. Juni 2023 in Kraft gesetzt und wird zum 30. Dezember 2025 für die Marktteilnehmer in der EU Anwendung finden. Kleineren Unternehmen wird eine zusätzliche Frist bis zum 30. Juni 2026 eingeräumt, um sich den Anforderungen zu stellen. Zukünftige Importprojekte von Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao und Kaffee können nur dann in die EU gelangen, wenn keinerlei Verbindungen zu Entwaldung oder Waldschädigung bestehen. Laut der FAO haben in den vergangenen dreißig Jahren weltweit etwa 420 Millionen Hektar Wald verloren. Die Einhaltung der EUDR ist daher notwendig, um einen weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu verhindern.

Ziele der EUDR und neue Sorgfaltspflichten

Diese Regelung verfolgt mehrere wichtige Ziele. Zum einen geht es darum, die Entwaldung zu verringern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Außerdem soll sie im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie dem europäischen Grünen Deal stehen. Die EUDR legt verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die mit risikobehafteten Rohstoffen handeln und verlangt Nachweise über die Herkunft dieser Materialien. Gemäß der Verordnung dürfen nur Produkte importiert werden, die aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr entwaldet oder geschädigt wurden.

Die Regelungen betreffen nicht nur die Importe, sondern auch Waren, die aus der EU exportiert werden, um heimische Wälder zu schützen. Marktteilnehmer müssen die Rohstoffe bis zum Erzeugungsort zurückverfolgen. Kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit, sich mit größeren zusammenzuschließen, um die erforderlichen Sorgfaltserklärungen zu erstellen. Die EU plant, ihre Zusammenarbeit mit Partnerländern, insbesondere solche mit hohem Risiko für Entwaldung, zu verstärken.

Reaktionen und Herausforderungen

Die neuen Regelungen stehen jedoch auf der Kippe. Einige Handelspartner wie Brasilien und die USA haben bereits formelle Beschwerden gegen die EU-Vorgaben eingereicht. Kritiker befürchten, dass eine zu rigide Handhabung der EUDR den internationalen Handel belasten könnte. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können mit hohen Geldstrafen rechnen – diese können bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes in der EU betragen. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften und können Sanktionen verhängen.

In Anbetracht der Bedenken und der unterschiedlichen Interessen innerhalb der EU wird es für die Verantwortlichen eine Herausforderung sein, einen Ausgleich zwischen Umweltzielen und wirtschaftlicher Machbarkeit zu finden. Der Druck von elf Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Italien, könnte die Debatte um die Regelungen in den kommenden Monaten weiter anheizen.

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Vorfall Umwelt
Ort Österreich, Europa
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