EU verlangt 2 Euro Paketgebühr für Bestellungen aus China – Was bedeutet das?

Österreich, Österreich - Die Europäische Union plant die Einführung einer neuen Paketgebühr von bis zu 2 Euro für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere aus China. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zollbehörden zu entlasten und gleichzeitig Einnahmen für den EU-Haushalt zu generieren. Schätzungen zufolge könnte die neue Gebühr jährlich bis zu 3 Milliarden Euro einbringen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4,6 Milliarden Pakete in die EU eingeführt, 91 Prozent davon stammten aus China, wo Plattformen wie Temu und Shein aktiv sind, die für ihre günstigen Angebote bekannt sind. Laut 5min sollen die Gebühren 2 Euro pro Paket an Privathaushalte und 50 Cent für Sendungen an Warenhäuser betragen. Diese Kosten sollen zwar von den Bestellplattformen getragen werden, könnten jedoch auf die Verbraucher abgewälzt werden.
Der Handelsverband Österreich unterstützt diese Initiative und sieht sie als einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Benachteiligung europäischer Händler. Der Geschäftsführer des Handelsverbands, Rainer Will, fordert zusätzlich eine Senkung der aktuellen Zollfreigrenze von 150 Euro auf 0 Euro und mehr Ressourcen für die Zollbehörden, um striktere Importkontrollen zu gewährleisten. Zudem wünscht sich der Handelsverband temporäre Sperren für Plattformen, die wiederholt gegen die Gesetzgebung verstoßen.
Hintergrund und weitere Maßnahmen
Die EU setzt sich intensiv mit der Problematik von Billig-Importen aus China auseinander, die häufig durch Plattformen wie Temu und Shein auf den Markt kommen. Diese Unternehmen nutzen bestehende Niedrigpreis-Schlupflöcher, um Waren steuerfrei in die EU zu bringen. Mit der neuen Gebühr soll auch die Kontrolle von Produktfälschungen verbessert werden, indem Onlineplattformen verpflichtet werden, die Rechtskonformität und die Sicherheitsstandards der angebotenen Produkte zu überprüfen. Der Handelsverband mahnt an, dass die Wettbewerbsbedingungen ungerecht sind und Steuerverluste sowie Produktmängel in den letzten Jahren zugenommen haben.
Im Jahr 2021 traten bereits verschärfte Zollbestimmungen in Kraft: Alle Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen beim Zoll angemeldet werden, wodurch die vorherige Freigrenze von 22 Euro für Zollanmeldungen weggefallen ist. Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro fallen zwar keine Zölle an, jedoch wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Kurierdienste erheben zunehmend zusätzliche Servicepauschalen für die Zollabwicklung, was die Kosten für Verbraucher weiter erhöht. Laut der Verbraucherzentrale beginnt die Einfuhrumsatzsteuer ab einem Betrag von 1 Euro, wobei Sendungen unter 5,26 Euro steuerfrei sind.
Der Handelsverband hat bereits im August 2024 eine UWG-Beschwerde gegen Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht und führt intensive Gespräche mit dem österreichischen Zoll, um den fairen Handel zu fördern und bestehende Gesetze strenger durchzusetzen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich, Österreich |
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