EU-Im Abschiebe-Streit: Menschenrechte auf der Kippe!

Alain Berset lehnt EU-Forderungen zur Neuauslegung der Menschenrechtskonvention ab und betont die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz.
Alain Berset lehnt EU-Forderungen zur Neuauslegung der Menschenrechtskonvention ab und betont die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz.

Österreich, Land - Der Streit um die Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Bereich Migration hat in den letzten Tagen an Intensität gewonnen. Laut oe24 wies Alain Berset, der Generalsekretär des Europarates, die Forderungen von neun EU-Staaten, darunter Österreich, entschieden zurück. Diese Länder, angeführt von Dänemark und Italien, fordern eine Vereinfachung der Ausweisung ausländischer Straftäter und betonen die Notwendigkeit, die Auslegung der Menschenrechtskonvention zu ändern, um mehr nationalen Handlungsspielraum zu erhalten.

Berset machte deutlich, dass der Europarat und der Europäische Gerichtshof nicht als politische Werkzeuge gegen Regierungen eingesetzt werden dürfen. Er warnt vor einer Politisierung des Gerichtshofs, die das Vertrauen in die Justiz untergraben könnte. In diesem Zusammenhang forderte Österreich einfachere Verfahren für die Ausweisung krimineller Ausländer, insbesondere in Fällen schwerer Gewalt- oder Drogenkriminalität.

Unterstützung für die Initiative

Der offene Brief, der von mehreren Regierungschefs, darunter der österreichische Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), unterzeichnet wurde, zielt darauf ab, einen neuen Diskurs über die europäische Menschenrechtsarchitektur zu initiieren. Die Regierungschefs aus Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen unterstützen diese Initiative, die auf dem Konzept beruht, dass Staaten effektive Maßnahmen gegen feindliche Nationen ergreifen sollten, die Migranten missbrauchen.

Menschenrechtslage von Asylsuchenden

Gleichzeitig wird die Menschenrechtslage von Asylsuchenden in mehreren EU-Staaten zunehmend kritisch gesehen. Informationen vom Institut für Menschenrechte zeigen, dass viele grundlegende Rechte, wie der Zugang zu fairen Asylverfahren und menschenwürdige Unterbringung, häufig verletzt werden. Berichte über gewaltsame Rückführungen von Asylsuchenden ohne eine Prüfung ihrer Asylgründe in Anrainerstaaten der EU sind alarmierend.

Die geplanten EU-Reformen scheinen diese Missstände nicht zu beheben, sondern entfernen sich vielmehr von denmenschenrechtlichen Grundprinzipien. In den gefängnisartigen Lagern, in denen Asylsuchende untergebracht sind, leiden besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Familien mit Kindern, häufig unter unerträglichen Bedingungen. Dies gefährdet die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen und widerspricht den Richtlinien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Rechtslage und zukünftige Maßnahmen

Das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, könnte durch eine unzureichende Umsetzung der Reformen ins Wanken geraten. Personen, die aufgrund ihres Asylantrags festgenommen werden, müssen gemäß der Konvention unverzüglich über die Gründe ihrer Festnahme informiert und einem Richter vorgeführt werden. Dennoch zeigt die praxisnahe Recherche, dass dieser Anspruch in vielen Situationen nicht erfüllt wird, was zu einem systematischen Freiheitsentzug führt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die EU angesichts der vielfältigen Herausforderungen in der Migrationspolitik unter Druck sieht, sowohl in rechtlicher als auch in menschenrechtlicher Hinsicht. Die künftige Ausrichtung der Asylverfahren sowie der Umgang mit Migranten und Asylsuchenden müssen dringend überdacht werden, um dem Anspruch der Menschenrechte gerecht zu werden.

Für detaillierte Informationen zur Europäischen Menschenrechtskonvention können Sie hier nachlesen.

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Vorfall Migration
Ort Österreich, Land
Quellen