Ermittlungen nach Badeunfall in Nenzing: Eltern entlastet!
Ermittlungen nach Badeunfall in Nenzing: Eltern entlastet!
Nenzing, Österreich - Am 11. August 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Ermittlungen gegen die Eltern eines siebenjährigen Mädchens nach einem Badeunfall im Walgaubad in Nenzing ein. Der Vorfall ereignete sich am 28. Juni 2025, als die Familie aus Ungarn zu Besuch war. Bei einem Schwimmunfall wurde das Mädchen, das von ihrem Vater betreut wurde, in einem Schwimmfloß entdeckt, das vom Beckenrand abdriftete und umkippte. Ein Badegast entdeckte die leblos wirkende Tochter am Boden des Beckens und alarmierte unverzüglich die Rettungskräfte.
Nach der Wiederbelebung wurde das Mädchen ins Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen und dort im Schockraum behandelt. Glücklicherweise blieb das Mädchen ohne Folgeschäden. Die Eltern wurden erst im Nachhinein über den Vorfall informiert, als ihre Tochter bereits reanimiert worden war. Eine Überprüfung ergab keine grobe Fahrlässigkeit oder nur geringes Verschulden hinsichtlich der Aufsichtspflicht der Eltern.
Risiken am Wasser
Badeunfälle können durch einfache Sicherheitsvorkehrungen oftmals verhindert werden. In der Urlaubszeit zieht es viele Menschen an Gewässer, was mit Gefahren und Verletzungsrisiken verbunden ist. Wichtige Sicherheitsmaßnahmen umfassen das Beachten von Sicherheitshinweisen, Absperrungen und Bojen, sowie das Vermeiden von Sprüngen in unbekannte Gewässer. Diese Regeln sollten besonders im Hinterkopf behalten werden, da insbesondere Kinder gefährdet sind, in unerwartete Situationen zu geraten.
Die Haftung bei Badeunfällen kann stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängen. In Schwimmbädern mit permanentem Aufsichtspersonal können die Betreiber des Bades unter Umständen haftbar gemacht werden, falls die Aufsicht als unzureichend angesehen wird. Eltern haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder in für sie geeigneten Bereichen bleiben und dass Nichtschwimmer nicht unbeaufsichtigt in Becken eintreten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In den letzten Jahren hat auch die Drohnenfotografie zugenommen, was mit speziellen gesetzlichen Regelungen verbunden ist. Drohnenpiloten müssen sich an EU-Vorgaben halten, darunter die Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen gesetzlich vorgeschrieben, und bei Nichteinhaltung müssen Drohnenpiloten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Darüber hinaus gelten Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, insbesondere wenn Aufnahmen veröffentlicht werden sollen.
Im Kontext von Badeunfällen ist es entscheidend, sich an die Sicherheitsmaßnahmen zu halten und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im klaren zu sein, um Risiken zu minimieren und sich selbst sowie andere zu schützen. Wer Gefahrenquellen schafft, ist verpflichtet, diese Risiken zu minimieren, um Unfälle zu vermeiden.
Für weitere Details zu den rechtlichen Aspekten von Drohnenaufnahmen, verweisen wir auf Dirks Legal. Informationen zur Vermeidung und Haftung bei Badeunfällen sind auf Mühlenbein erhältlich, während VOL.AT die Details zum aktuellen Fall bereitstellt.
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Ort | Nenzing, Österreich |
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