E-Mopeds auf Radwegen: Gefahr für Radfahrer oder notwendiger Fortschritt?

Lassallestraße, 1020 Wien, Österreich - Die Diskussion um die Regelung von E-Mopeds in Österreich nimmt zunehmend Fahrt auf. Leonore Gewessler, die ehemalige Verkehrsministerin, setzte sich dafür ein, E-Mopeds von den Radwegen auf die Fahrbahn zu bringen, scheiterte jedoch mit ihrem Vorhaben. Aktuell prüft die Ampel-Regierung, unter Leitung des Verkehrsministeriums, denselben Ansatz. Der ZIB2-Moderator Armin Wolf thematisierte kürzlich das unsichere Gefühl vieler Radfahrer, die sich zunehmend aus dem Verkehr zurückziehen, um Gefahren durch E-Mopeds zu vermeiden. Eine Fußgängerin machte deutlich, dass E-Mopeds auf die Straße gehören und nicht auf die Radwege, die für Radfahrer vorgesehen sind.
Das Verkehrsministerium, das nun von der sozialdemokratischen Partei (SPÖ) geleitet wird, steht vor der Herausforderung, klare Regelungen für E-Mopeds zu erarbeiten, was jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Aktuelle Berichte zeigen, dass E-Mopeds und ähnliche Elektrofahrzeuge auf Wiens Radwegen zunehmen und zu einem Sicherheitsproblem werden. Die Mobilitätsstadträtin Ulli Sima fordert daher eine rechtliche Differenzierung dieser Fahrzeuge, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Verkehrssicherheit im Fokus
Das Problem ist klar: Kennzeichenlose E-Mopeds, die als voll motorisierte Fahrzeuge gelten, drängen auf Radwege. Diese Fahrzeuge, zu denen auch E-Scooter zählen, sind in Österreich rechtlich als „Fahrrad“ klassifiziert, dürfen jedoch nicht immer bedenkenlos auf diesen Wegen fahren. E-Mopeds wiegen zwischen 70 und 80 kg und überschreiten häufig die erlaubte Geschwindigkeit von 25 km/h. Messungen auf der Lassallestraße ergaben, dass 15% der E-Mopeds schneller als 34 km/h fahren. Sima hat klare Forderungen aufgestellt:
- Einführung klarer gesetzlicher Regeln auf Bundesebene.
- Eine Gewichtsbeschränkung für Radwegfahrzeuge auf maximal 60 kg.
- Eine Bauartgeschwindigkeit für E-Kleinstfahrzeuge von maximal 20 km/h.
- Entwicklung neuer Prüf- und Messverfahren zur Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gefahren, die vor allem durch voll motorisierte Fahrzeuge auf Radwegen entstehen, werden von Verkehrsplaner Harald Frey bestätigt. In Deutschland gibt es bereits Unterschiede in der rechtlichen Einstufung zwischen muskelbetriebenen und motorisierten Fahrzeugen. E-Mopeds dürfen hier beispielsweise nicht auf Radwegen fahren. Wien plant, diese Unterschiede bei der nächsten Landesverkehrsreferent*innen-Konferenz im Juni zu thematisieren und für neue Regelungen zu werben.
Regeln für Elektrofahrzeuge
Auch die Nutzung von Elektro-Scootern muss strengen Anforderungen genügen. So dürfen Fußgängerzonen nur mit Genehmigung befahren und Gehsteige und Gehwege grundsätzlich nicht genutzt werden. Der Betrieb ist nur auf Radfahranlagen, Fahrbahnen mit Radfahren als erlaubt, und in Wohnstraßen vorgesehen. Die wiederkehrenden Regelungen für diese Fahrzeuge werden im Rahmen von Mobilitätsinitiativen stets aktualisiert.
Die aktuellen Regelungen betonen, dass Elektro-Scooter eine maximale Leistung von 600 Watt haben dürfen und Fahrgeschwindigkeiten von 25 km/h nicht überschreiten sollen. Zudem dürfen keine weiteren Personen mitfahren, und es bleibt wichtig, jederzeit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Verhaltensregeln für E-Scooter-Nutzer umfassen unter anderem das Tragen eines Helms für Kinder unter 12 Jahren und ein striktes Alkohollimit.
Die anhaltende Debatte um eine verbindliche Regelung für E-Mopeds zeigt, dass der Bedarf nach klaren Sicherheits- und Regelungsstandards sowohl für Radfahrer als auch für E-Moped-Nutzer dringender ist als je zuvor. Während die Stadt Wien und das Verkehrsministerium weiterhin an Lösungen arbeiten, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation im Hinblick auf E-Mopeds und deren Nutzung entwickeln wird.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Lassallestraße, 1020 Wien, Österreich |
Quellen |