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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/armin-wolf-spricht-ueber-gewesslers-vergeblichen-kampf-gegen-e-mopeds/636004475):
- Leonore Gewessler, ehemalige Verkehrsministerin, wollte E-Mopeds auf die Straße statt auf Radwege bringen.
- Ihr Plan scheiterte.
- Die Ampel-Regierung prüft nun denselben Plan.
- ZIB2-Anchor Armin Wolf moderierte einen Beitrag über verängstigte Radfahrer.
- Ehemalige Radfahrer äußern, dass sie sich nicht mehr trauen, Rad zu fahren.
- Eine Fußgängerin fordert, dass E-Mopeds auf die Straße gehören.
- Das Verkehrsministerium ist jetzt in roter Hand.
- Eine Neu-Regelung für E-Mopeds benötigt noch Zeit.

Source 2 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240429_OTS0109/sima-e-mopeds-runter-vom-radweg-stadt-wien-fordert-klare-regelungen-auf-bundesebene):
- Problem: Zunahme von kennzeichenlosen E-Mopeds auf Wiens Radwegen, die als voll motorisierte Fahrzeuge gelten.
- E-Mopeds, E-Scooter und andere Elektrofahrzeuge sind in Österreich rechtlich als „Fahrrad“ klassifiziert und dürfen Radwege nutzen.
- Mobilitätsstadträtin Ulli Sima fordert eine rechtliche Differenzierung und neue Regelungen für die Verkehrssicherheit.
- E-Mopeds haben ein Leergewicht von 70-80 kg, was das Sicherheitsgefühl der Radfahrer beeinträchtigt.
- Durchschnittsgeschwindigkeit von E-Mopeds überschreitet oft die erlaubten 25 km/h; Messungen zeigen, dass 15% der E-Mopeds auf der Lassallestraße über 34 km/h fahren.
- Sima fordert:
- Klare gesetzliche Regeln auf Bundesebene.
- Gewichtsbeschränkung für Radwegfahrzeuge auf maximal 60 kg.
- Bauartgeschwindigkeit für E-Kleinstfahrzeuge auf maximal 20 km/h.
- Entwicklung neuer Prüf- und Messverfahren zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen.
- Verkehrsplaner Harald Frey bestätigt den Anstieg von voll motorisierten Fahrzeugen auf Radwegen und deren Gefährlichkeit.
- In Deutschland gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die mit Muskelkraft und solchen, die rein motorisiert sind; E-Mopeds dürfen dort nicht auf Radwegen fahren.
- Wien plant, bei der nächsten Landesverkehrsreferent*innen-Konferenz im Juni für die neuen Forderungen zu werben.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html):
- Benutzer von Elektro-Scootern müssen die Verhaltensvorschriften für Radfahrer beachten.
- Verhalten muss andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder behindern.
- Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller:
- Höchstzulässige Leistung: 600 Watt
- Bauartgeschwindigkeit: 25 km/h
- Benutzung:
- Gehsteige, Gehwege und Schutzwege sind verboten.
- Radfahranlagen müssen genutzt werden, wenn vorhanden.
- Erlaubt sind:
- Radfahranlagen
- Fahrbahnen, wo Radfahren erlaubt ist
- Fußgängerzonen (mit behördlicher Genehmigung und angepasster Geschwindigkeit)
- Wohnstraßen und Begegnungszonen (mit angepasster Geschwindigkeit)
- Gehsteige und Gehwege dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, wenn von der Behörde erlaubt.
- In Wien ist das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.
- Verboten:
- Mitfahrende Personen auf dem Elektro-Scooter
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
- Alkohollimit von 0,8 Promille überschreiten
- Fahren unter dem Einfluss von Suchtmitteln
- Alter:
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht alleine im öffentlichen Verkehr fahren.
- Beaufsichtigung durch eine Person ab 16 Jahren erforderlich.
- Jugendliche mit Radfahrausweis dürfen alleine fahren.
- Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen.
- Ausrüstung:
- Elektro-Scooter müssen mit:
- Wirksamer Bremsvorrichtung
- Weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien vorne
- Roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien hinten
- Gelben Rückstrahlern an der Seite
- Weißem Licht vorne und rotem Rücklicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
- Abstellen:
- Elektro-Scooter müssen wie Fahrräder abgestellt werden, um Umfallen oder Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.
- Unfallversicherung:
- Unfälle mit Elektro-Scootern auf Dienst- oder Arbeitswegen fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sie auf spezifische Fahreigenschaften zurückzuführen sind.
- Letzte Aktualisierung: 31. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt: oesterreich.gv.at-Redaktion, Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-03 22:45:07

Autor:

OE24