E-Card-Gebühr: Neue Belastung für Österreichs Pensionisten ab 2026!

Ab November 2026 müssen Pensionisten in Österreich E-Card-Gebühren zahlen. Die neuen Sparmaßnahmen belasten viele Senioren finanziell.
Ab November 2026 müssen Pensionisten in Österreich E-Card-Gebühren zahlen. Die neuen Sparmaßnahmen belasten viele Senioren finanziell. (Symbolbild/DNAT)

Österreich - Ab November 2026 wird in Österreich eine neue Gebühr für die E-Card in Höhe von 25 Euro erhoben, die voraussichtlich viele Pensionisten betreffen wird. Diese Maßnahme ist Teil der von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegten Sparpläne, die im Rahmen des Doppelbudgets 2025/26 im Nationalrat vorgestellt wurden. Die Entscheidung, die Gebühr auch von Pensionisten zu verlangen, fiel am 21. Mai 2025, und eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung wird prognostiziert, insbesondere für jene Senioren, die mehr als die Mindestpension erhalten. Der Dachverband der Sozialversicherungen (DVSV) beschreibt die neue Gebühr als pauschalierten Selbstbehalt für Leistungen der Krankenversicherungen.

Zusätzlich zur E-Card-Gebühr wird der Beitrag zur Krankenversicherung für Pensionisten ab dem 1. Juni 2025 von 5,1% auf 6% erhöht. Diese Erhöhung könnte für viele Senioren jährliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro bedeuten. Eine Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 1.500 Euro müsste damit beispielsweise etwa 162 Euro zusätzlich jährlich zahlen. Bei einer Pension von 2.500 Euro steigt die Mehrbelastung auf etwa 270 Euro jährlich. Diese Entwicklungen werden scharf kritisiert, unter anderem von der Präsidentin des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, die die Gebühr als „nicht gerecht“ bezeichnet.

Reformen im Pensionssystem

Die bevorstehende Reform des Pensionssystems wird als die größte seit 20 Jahren beschrieben. Geplant sind Änderungen, die das Pensionsantrittsalter hochsetzen und die Zugangsbedingungen zur Korridorpension im Jahr 2026 erschweren. Das Antrittsalter für die Korridorpension wird von 62 auf 63 Jahre angehoben und die erforderlichen Beitragsmonate erhöhen sich von 480 auf 504. Diese Maßnahmen sollen bis 2029 Einsparungen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro pro Jahr bringen.

Zusätzlich wird eine Teilpensionsregelung eingeführt, die es Frühpensionären ermöglicht, 50% der Pension zu beziehen und gleichzeitig 50% weiterzuarbeiten. Diese Regelung soll ebenfalls Anfang 2026 in Kraft treten. Eine weitere Ankündigung betrifft die Anpassung der Pensionen im ersten Jahr, die über eine Aliquotierung auf 50% erfolgen soll.

Entlastungsmaßnahmen und Zukunftsaussichten

Eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen für Pensionisten ist ebenfalls vorgesehen. Dazu zählt die Erhöhung der Sozialversicherungs-Rückerstattung sowie das Einfrieren der Rezeptgebühren bis zum Jahr 2026. Zudem wird die Obergrenze der Rezeptgebühren von 2% auf 1,5% herabgesetzt und die Einführung einer Höchstgrenze für Arzneimittelpreise in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen sollen auch als Reaktion auf die steigenden Kosten für Senioren dienen, die durch die Reformen zusätzlich belastet werden.

Aktuell beziehen in Österreich rund 2,5 Millionen Pensionisten Leistungen, und die Anzahl wird bis 2045 auf etwa 3,25 Millionen ansteigen. Die Finanzierung der Pensionssysteme wird zunehmend als problematisch angesehen, sodass jährliche Zuschüsse in Höhe von 30 Milliarden Euro als notwendig erachtet werden. Dies stellt eine Herausforderung dar, die langfristige Anpassungen und einen gesetzlichen Mechanismus zur finanziellen Nachhaltigkeit des Pensionssystems erfordert.

Die Veränderungen im Pensionssystem und die damit verbundenen finanziellen Belastungen sind daher ein zentrales Diskussionsthema für die österreichische Bevölkerung. Sozialverbände und Seniorenvertretungen warnen vor der möglichen Überforderung der Bezieher niedriger und mittlerer Pensionen, trotz der bestehenden Entlastungsmaßnahmen.

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Ort Österreich
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