Städtebund warnt: Keine neuen finanziellen Belastungen für Gemeinden!

Am 22. Mai 2025 beschloss der Städtebund in Eisenstadt eine Resolution zur finanziellen Entlastung von Städten und Gemeinden.
Am 22. Mai 2025 beschloss der Städtebund in Eisenstadt eine Resolution zur finanziellen Entlastung von Städten und Gemeinden.

Vienna, Österreich - Am 22. Mai 2025 beschloss der Städtebund beim 74. Städtetag in Eisenstadt einstimmig eine Resolution, die eine Reihe von Forderungen an Bund und Länder formuliert. Diese Resolution fordert, dass den Städten und Gemeinden keine neuen finanziellen Belastungen auferlegt werden, um deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Die gestiegenen Kosten in Bereichen wie Gesundheit, Pflege und Elementarpädagogik sollen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden, um die finanzielle Stabilität der Kommunen zu gewährleisten. Zudem wird eine Reform der Grundsteuer gefordert, in der auch die kurzfristige Erhöhung der Hebesätze behandelt werden soll.

Städtebund-Präsident Michael Ludwig betonte deutlich, dass die Aufgaben der Gemeinden seit der letzten Reform dynamischer gewachsen seien als die des Bundes. In diesem Zusammenhang wird auch eine Evaluation des vertikalen Verteilungsschlüssels beim Finanzausgleich und die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung einer gebietskörperschaftsübergreifenden Dateninfrastruktur gefordert. Eine solche Infrastruktur würde den Städten und Gemeinden helfen, effizienter zu arbeiten und den Zugang zu Registern zu verbessern. Darüber hinaus wird eine Reduktion der Abhängigkeit von außereuropäischen IT-Konzernen gefordert, um die digitale Souveränität der Kommunen zu sichern.

Finanzielle Mittel und Verantwortung

Um die zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, fordert der Städtebund außerdem eine jährliche Finanzzuweisung von 300 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden bis zur Außerkraftsetzung des aktuellen Finanzausgleichs. Dies könnte dazu beitragen, die finanzielle Basis der Kommunen zu stärken. Auch die unzureichende Finanzierung von Freizeitpädagoginnen, -pädagogen sowie Schulassistenzen bleibt ein ungelöstes Problem, dessen Kosten ebenfalls vom Bund getragen werden sollten.

Die Grundsteuer spielt eine zentrale Rolle in der Kommunalfinanzierung. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) generiert diese ein konjunkturunabhängiges Aufkommen von rund 15,5 Milliarden Euro jährlich. Die Einheitswerte, auf denen die Steuer basiert, stammen jedoch von veralteten Wertfeststellungen. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundbesteuerung auf Basis dieser Einheitsbewertung für verfassungswidrig. Eine Reform der Grundsteuer wurde daher unumgänglich, um die Rechtslage zu verbessern.

Reformen und Vereinheitlichungen

Die Notwendigkeit zur Neuregelung der Grundsteuer wurde festgelegt, wobei die Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2024 geht. Insgesamt müssen rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden. Um diese Reform zu unterstützen, hat der DStGB mit seinen Mitgliedsverbänden Informationsmaterialien erstellt, die sich an die Grundsteuerpflichtigen in den Ländern und Kommunen richten.

Die Finanzierung der Aufgaben von Städten und Gemeinden ist essenziell. Etwa 40 Prozent der laufenden Einnahmen stammen aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Die Hauptfinanzierungsquellen sind eigene Steuern, insbesondere die Kommunalsteuer und die Grundsteuer. Zu den weiteren Einnahmen zählen Gebühren und Entgelte. Eine Einigung über die Vereinheitlichung der Landesabgabenordnungen mit der Bundesabgabenordnung (BAO) wurde ebenfalls erzielt, was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung darstellt.

Insgesamt zeigt der Städtetag die Dringlichkeit, mit der die Kommunen auf Unterstützung angewiesen sind, um ihre Aufgaben weiterhin effizient und effektiv erfüllen zu können. Der Städtebund rief alle Beteiligten auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten und die anstehenden Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Vienna, Österreich
Quellen