AMS in der Kritik: 38.000 Euro Schulden durch fehlerhafte Beratung!

Andreas H., psychisch erkrankt, kämpfte nach Kündigung mit 38.000 Euro Schulden. Ein Foto vom tragischen Umgang mit AMS und Arbeitslosigkeit.
Andreas H., psychisch erkrankt, kämpfte nach Kündigung mit 38.000 Euro Schulden. Ein Foto vom tragischen Umgang mit AMS und Arbeitslosigkeit.

Niederösterreich, Österreich - Andreas H., ein psychisch erkrankter Mann mit Behindertenstatus, sieht sich mit enormen finanziellen Problemen konfrontiert. Im März 2023 wurde er von seinem Arbeitgeber gekündigt, wobei das Sozialministerium-Service (SMS) der Kündigung zustimmen musste. Während dieser gesetzlichen Frist, die maximal sechs Monate betragen sollte, zog sich die Entscheidung jedoch über 15 Monate hin. In dieser Zeit erhielt Andreas H. weiterhin sein Gehalt, doch nach Genehmigung der Kündigung forderte sein Arbeitgeber 38.000 Euro zurück. Diese Schulden sind das Resultat einer vermeintlich fehlerhaften Beratung durch das AMS Niederösterreich, welches ihn nicht über die Möglichkeit einer vorsorglichen Anmeldung für Arbeitslosengeld informierte.

Die Volksanwaltschaft kritisierte das Vorgehen des AMS scharf und stellte fest, dass man Andreas H. auf die möglichen Folgen seines Status hätte aufmerksam machen müssen. Nach Intervention durch die Volksanwaltschaft erkannte das AMS schließlich den Antrag auf Arbeitslosengeld rückwirkend an. Das AMS bedauerte die entstandenen finanziellen Schwierigkeiten und kündigte an, organisatorische Verbesserungen vorzunehmen, um solche Fehler in der Zukunft zu vermeiden.

Kritik und notwendige Veränderungen

Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt besondere Verfahrensschritte bei Kündigungen von begünstigten Behinderten vor. In der Praxis werden etwa 80 Prozent dieser Fälle durch Vergleiche gelöst. Dennoch zeigte das AMS durch diesen Vorfall das dringende Bedürfnis nach better Kommunikation und Information auf. Insbesondere plant das AMS, die internen Abläufe zu standardisieren und Menschen mit Behindertenstatus besser über vorsorgliche Anmeldungen zu informieren.

Das Thema psychische Erkrankungen und deren Einfluss auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt gewinnt in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Laut Informationen von IAB-Forum sind psychische Erkrankungen unter Erwerbstätigen weit verbreitet, insbesondere bei Arbeitslosen. Statistiken deuten darauf hin, dass 34% der SGB-II-Leistungsbeziehenden mindestens eine psychiatrische Diagnose haben, wobei neurotische, belastungs- und somatoforme Störungen sowie affektive Störungen zu den häufigsten Diagnosen gehören.

Psychische Gesundheit als Schlüssel zur Teilhabe

Psychische Gesundheit ist entscheidend für die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe. Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass es keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit gibt. Dennoch sind Menschen mit psychischen Erkrankungen oft von der Teilhabe am Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Beispielsweise liegt die Erwerbsquote bei Schizophrenie-Patienten zwischen 10 und 20 Prozent. Außerdem sind fast 20% der Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen ebenfalls von psychischen Erkrankungen betroffen, was den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert.

Die Herausforderungen sind deutlich: Fast die Hälfte der arbeitslosen Grundsicherungsbeziehenden hat ernsthafte Gesundheitsprobleme. Um die beruflichen Möglichkeiten für betroffene Personen zu verbessern, sind gemeinsame Anstrengungen erforderlich. Der Fall von Andreas H. verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Beratungsstellen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sondern auch die individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten im Blick haben.

Die Geschichte von Andreas H. steht exemplarisch für die Defizite im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt und den Herausforderungen, vor denen sie stehen. Verbesserungen sind dringend notwendig, um einen reibungslosen Übergang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

Details
Ort Niederösterreich, Österreich
Quellen