Achtung, Wien! Alte Parkscheine ab Juli ungültig – Strafe droht!
Wien, Österreich - Ab dem 1. Juli 2025 werden alte Parkscheine in Wien ungültig. Dies bedeutet, dass Autofahrer, die nach diesem Datum weiterhin auf veraltete Parkscheine setzen, mit einer Strafe von 36 Euro rechnen müssen. Matthias Nagler, Verkehrsexperte des ÖAMTC, warnt insbesondere Autofahrer in Bezirken ohne gültige Ausnahmegenehmigung, das neue Parkscheinsystem zu nutzen. In diesen Bezirken ist das Parkpickerl, das den Bewohnern zeitlich unbegrenztes Parken ermöglicht, von großer Bedeutung.
Die neuen Parkscheine bieten weiterhin die gewohnten Zeitvarianten von 30, 60, 90 oder 120 Minuten an. Autofahrer, die digitale Bezahlmethoden wie Handyparken nutzen, können beruhigt sein, da das System die Tarife automatisch berechnet. Im Gegensatz dazu wird die Rückgabe oder der Umtausch von alten Parkscheinen von der Stadt Wien nicht genehmigt, was in der Kritik steht.
Rückgabe und Umtausch von Parkscheinen
Matthias Nagler rät dazu, alte Parkscheine bis zur endgültigen Klärung der Situation vorsorglich aufzubewahren. Dies erfolgt in Anbetracht der Tatsache, dass es noch keine definitive Rechtsprechung zur Umtauschverweigerung gibt. Die Stadt Wien beruft sich auf die Parkometerabgabeverordnung von 2020, welche Umtausch und Erstattungen ausschließt. Bisher gibt es keine höchstgerichtliche Entscheidung, die die Vorgehensweise in Frage stellt.
Die Kritik an der Stadt Wien wird von Verbraucherschutzorganisationen und dem ÖAMTC geäußert, insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlichen Gebührenerhöhungen. Im Vergleich dazu bieten andere österreichische Städte wie Graz und Linz Umtauschmöglichkeiten nach Tarifumstellungen an, was in Wien bisher nicht der Fall ist.
Kurzparkzonen in Wien
Seit dem 1. März 2022 gilt in Wien eine flächendeckende Kurzparkzone, die das Parken in jedem Gemeindebezirk kostenpflichtig macht. Autofahrer benötigen einen Parkschein, der 1,30 Euro pro halbe Stunde kostet, oder ein Parkpickerl, welches ausschließlich für Bezirksbewohner*innen verfügbar ist. Die Regelungen zur Parkzeit sind von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr und ermöglichen eine maximale Parkdauer von zwei Stunden mit dem Parkschein oder Handyparken, während Bewohner mit Parkpickerl unbegrenzt in ihrem Gebiet parken können.
Es gibt spezifische Regelungen und Ausnahmen, insbesondere in weniger besiedelten Gebieten, wo kostenloses Parken oder abweichende Zeiten gelten. Beispielsweise ist das Parken in Teilen des 14., 22. und 23. Bezirks unterschiedlich geregelt. Zudem sind spezielle Regelungen für Beschäftigte und Betriebe sowie für E-Ladestationen vorhanden, die ebenfalls zeitliche Einschränkungen unterliegen.
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Ort | Wien, Österreich |
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