Unerwünschte Dick Pics: Ab September droht Strafe in Österreich!

Österreich - Ab dem 1. September 2025 wird das unaufgeforderte Versenden von Penisbildern, auch bekannt als Dick-Pics, in Österreich unter Strafe stehen. Diese neue Regelung, die im Rahmen einer Änderung des Paragrafen 218 StGB eingeführt wird, sieht Strafen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen vor. Der Gesetzentwurf zur Änderung wurde kürzlich in Begutachtung gegeben, und die Frist endet kurz vor Inkrafttreten der Regelung. Laut oe24 erstreckt sich diese Gesetzgebung auf alle Formen der elektronischen Kommunikation, darunter SMS, MMS, E-Mails und diverse Messaging-Dienste.
Das zentrale Ziel der neuen Vorschrift ist es, das Versenden dieser Bilder zu unterbinden, solange dies mit einer Form von Belästigung einhergeht. Experten, darunter die Österreichische Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), äußern jedoch Bedenken. Sie fordern eine Präzisierung der Gesetzgebung, da sie fürchten, dass bereits eine einmalige unerwünschte Zusendung an Erwachsene als problematisch eingestuft werden könnte. In ihrer Stellungnahme weist die ÖRAK auch darauf hin, dass bestehende Regelungen, wie der Paragraf 207a StGB, bereits Schutz vor bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauch bieten, während der Paragraf 107c StGB Belästigungen durch das Versenden von Genitalbildern abdeckt. Die ÖRAK schlägt vor, den Anwendungsbereich von Paragraf 107c auf private Belästigungen auszudehnen.
Der rechtliche Rahmen
Obwohl das Versenden von Dick-Pics künftig als strafbar angesehen wird, ist es im strafrechtlichen Sinne derzeit nicht als sexuelle Belästigung definiert, da diese normalerweise eine körperliche Berührung voraussetzt. Laut kanzlei.law hängt die rechtliche Einordnung stark von den spezifischen Umständen ab. Die unklare Grenze zwischen Kunst und Pornografie wird in diesem Kontext ebenfalls kritisch betrachtet, da Darstellungen schnell als pornographisch eingestuft werden können, wenn sie die Grenze zur bloßen Objektivierung überschreiten.
In der Diskussion um sexuelle Belästigung wird häufig über das Geschlecht der Betroffenen berichtet. Studien zeigen, dass besonders Frauen von sexueller Belästigung betroffen sind. In einer Umfrage gaben neun von zehn Frauen an, sich bereits verbal belästigt gefühlt zu haben, während fast ebenso viele unerwünschte körperliche Berührungen erlebten. Knapp die Hälfte von ihnen hat auch schon unerwünschte Nachrichten oder Bilder sexuellen Inhalts erhalten. Die Deutungshoheit über die Frage, was als Belästigung gilt, liegt dabei bei den betroffenen Personen, wie das Deutschlandfunk Kultur berichtet.
Gesellschaftliche Relevanz
Die geplante Gesetzesänderung verdeutlicht den zunehmenden gesellschaftlichen Druck, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen. Ein neuer Straftatbestand für gezielte, unerwünschte verbale sexuelle Belästigung wird momentan von der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert. Dabei steht die Wirksamkeit solcher Regelungen zur Debatte, da ein neuer Straftatbestand auch eine normierende Wirkung auf das gesellschaftliche Verhalten haben könnte.
Insgesamt reflektiert die bevorstehende gesetzliche Änderung im österreichischen Strafrecht die fortschreitenden Bemühungen um mehr Schutz gegen sexuelle Belästigung und zeigt, dass das Thema in der öffentlichen Diskussion zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung müssen sich sowohl Betroffene als auch rechtliche Institutionen auf eine veränderte Handhabung dieser sensiblen Thematik einstellen.
Details | |
---|---|
Vorfall | Sexualdelikte |
Ort | Österreich |
Quellen |