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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/versenden-von-penis-bildern-ab-1-september-unter-strafe/636170016):
- Begutachtungsfrist für die Änderung des Paragrafen 218 StGB endet am Freitag.
- Ziel der Änderung: Versenden von unaufgeforderten Penis-Bildern (Dick-Pics) unter Strafe stellen.
- Inkrafttreten der Regelung ist für den 1. September geplant.
- Gesetzliche Regelung umfasst alle Formen der elektronischen Kommunikation.
- Strafbar wird das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern, wenn es mit Belästigung einhergeht.
- Betroffene Kommunikationsmittel: SMS, MMS, Faxe, E-Mails, Sofort-Nachrichten, Postings, Airdrop, Bluetooth.
- Bei mehrfachen Übermittlungen, die einen schwereren Tatbestand wie Stalking (Paragraf 107a StGB) verwirklichen, kommt dieser zur Anwendung.
- Neuer Absatz 1b wird in Paragraf 218 StGB eingeführt.
- Strafandrohung: bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
- Österreichische Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) äußert Bedenken zur Regelung.
- ÖRAK fordert, dass Strafbarkeit auf Handlungen beschränkt bleibt, die schwerer psychischer Schaden verursachen.
- ÖRAK bezweifelt, dass bereits die einmalige unerwünschte Zusendung an Erwachsene als problematisch angesehen werden sollte.
- Hinweis auf bestehende Regelungen: Paragraf 207a StGB schützt bereits vor bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauch.
- Paragraf 107c StGB deckt bereits Belästigungen durch das Versenden von Genitalbildern ab.
- ÖRAK schlägt vor, Anwendungsbereich von Paragraf 107c auf private Belästigungen auszudehnen.

Source 2 (https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexualstrafrecht/strafbarkeit-des-versendens-von-dick-pics/):
- Versand von Dick Pics ist im strafrechtlichen Sinne keine sexuelle Belästigung.
- Sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus.
- Der Begriff der Pornografie ist gesetzlich nicht definiert.
- Nach der Rechtsprechung gilt eine Darstellung als Pornografie, wenn sie sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise darstellt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt.
- Die Grenze zwischen Kunst (z.B. Aktfotos) und Pornografie kann schnell überschritten werden.
- Wenn der Mensch zum bloßen Objekt des sexuellen Verlangens gemacht wird, spricht man nicht mehr von Kunst im Sinne von Art. 5 GG.

Source 3 (https://www.deutschlandfunkkultur.de/sexuelle-belaestigung-102.html):
- Neun von zehn Frauen haben sich laut einer Studie des Instituts für Angewandte Sexualwissenschaft und der Hochschule Merseburg schon einmal verbal belästigt gefühlt.
- Fast ebenso viele Frauen berichten von unerwünschten körperlichen Berührungen.
- Sechs von zehn Frauen wurden schon einmal von Voyeuristen beobachtet.
- Knapp die Hälfte der Frauen hat unerwünschte Nachrichten oder Bilder sexuellen Inhalts erhalten.
- Männliche Betroffene sind seltener, die Zahlen sind deutlich geringer.
- Sexuelle Belästigung wird als unangenehme oder verstörende sexuelle Annäherung verstanden, die nicht einvernehmlich ist.
- Beispiele für sexuelle Belästigung: Klaps auf den Po, Grapschen, aufgedrängte Küsse, erzwungene Umarmungen, unangemessene Bemerkungen.
- Verbale Belästigung ist erheblich, wenn sie erniedrigend oder einschüchternd ist, eine gewisse Dauer hat oder nicht vermeidbar ist.
- Deutungshoheit über Belästigung liegt bei der betroffenen Person.
- Vor Gericht muss ein Richter überzeugt werden, dass ein Straftatbestand vorliegt, insbesondere Paragraph 184i im Strafgesetzbuch.
- Strafbar ist die unerwünschte körperliche Berührung in sexuellem Zusammenhang.
- Verbale Entgleisungen sind nicht strafbar, es sei denn, sie sind beleidigend.
- Obszöne oder herabwürdigende Bemerkungen sind notwendig für eine juristische Reaktion.
- Sexuelle Belästigung wird von schwereren Straftaten wie sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung abgegrenzt.
- Strafen für sexuelle Belästigung: Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre.
- Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz häufig.
- 62% der Befragten erlebten sexualisierte Kommentare, 44% unerwünschte Blicke und Gesten, 26% unerwünschte Berührungen.
- Belästiger sind meist männlich, Belästigte häufig weiblich und jung.
- Abhängigkeitsverhältnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Belästigung.
- SPD-Bundestagsfraktion will juristische Möglichkeiten gegen sexuelle Belästigung erweitern.
- Vorschlag für neuen Straftatbestand für gezielte, unerwünschte verbale sexuelle Belästigung.
- Der Bundesgerichtshof entschied, dass bestimmte verbale Übergriffe nicht strafbar sind.
- Folgen von sexueller Belästigung können psychische Probleme wie Depressionen und Schlafstörungen sein.
- Ein neuer Straftatbestand könnte eine normierende Wirkung haben.
- Expertinnen betonen die Wichtigkeit, das Problem in der Öffentlichkeit zu thematisieren.
- Reaktionen auf sexuelle Belästigung sind individuell und hängen von der Situation ab.
- Priorität hat die eigene Sicherheit; in gefährlichen Situationen sollte man sich entfernen.
- Nach einem Vorfall wird geraten, eine Beratungsstelle zu kontaktieren und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 06:56:12

Autor:

OE24