Steiermark im Fokus: Gewaltschutzmaßnahmen – Rekordzahlen 2023!

Am 24.05.2025 informiert die LPD Steiermark über 1.724 Betretungs- und Annäherungsverbote im Kampf gegen Gewalt.
Am 24.05.2025 informiert die LPD Steiermark über 1.724 Betretungs- und Annäherungsverbote im Kampf gegen Gewalt.

Graz, Österreich - In der Steiermark zeigen aktuelle Zahlen einen alarmierenden Anstieg von Betretungs- und Annäherungsverboten. Diese Maßnahmen, die seit dem Jahr 2020 gelten, sind entscheidend für den Schutz von gefährdeten Personen. Die Polizei informiert das Gewaltschutzzentrum seit Februar 1998 über solche Verbote, um präventiv gegen Gewalt vorzugehen. Im Jahr 2023 übermittelte die Landespolizeidirektion (LPD) Steiermark aus Graz Daten zu 566 Fällen allein in der Landeshauptstadt. Insgesamt wurden in der Steiermark 1.724 solcher Rechtsvorschriften verhängt, was die Notwendigkeit solcher Maßnahmen unterstreicht.

Die Änderungen in der Gesetzgebung haben zu einer neuen Zählweise geführt, was einen Zeitreihenbruch verursacht hat. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Schutz für gefährdete Personen zu verbessern und deutlichere Statistiken zu liefern. Die Betretungs- und Annäherungsverbote verbieten es der betroffenen Person, sich im Umkreis von 100 Metern zu nähern, was eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen häusliche Gewalt darstellt.

Statistische Erhebungen

Laut Informationen, die vom Gewaltschutzzentrum Steiermark zur Verfügung gestellt und von der Landesstatistik Steiermark bearbeitet wurden, ist die Zahl von erlassenen Verboten in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Diese Zahlen reflektieren nicht nur das Ausmaß des Problems, sondern auch die Effizienz der Maßnahmen, die von den Behörden ergriffen werden.

Im Kontext dieser Entwicklungen ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit und die betroffenen Personen über ihre Rechte und die verfügbaren Hilfsangebote informiert sind. Das Gewaltschutzzentrum spielt hierbei eine Schlüsselrolle, indem es Unterstützung und Beratung für Betroffene von Gewalt anbietet.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Einführung und Durchsetzung von Betretungs- und Annäherungsverboten in der Steiermark eine wesentliche Verbesserung in der Gewaltschutzpolitik darstellt. Die Behörden sind gefordert, weiterhin an der Sensibilisierung der Gesellschaft sowie an der Unterstützung betroffener Personen zu arbeiten, um das Thema häusliche Gewalt an die Öffentlichkeit zu bringen und adäquate Lösungen zu finden.

Für weitere Informationen zu diesen Entwicklungen und Statistiken kann auf die Berichte von steiermark.ORF.at und das Landesentwicklungsportal Steiermark verwiesen werden.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Graz, Österreich
Quellen