McDonald's: 10.000 Mitarbeiter freuen sich über Lohnerhöhung und Urlaub!

Österreich - McDonald’s-Mitarbeiter in Österreich können sich auf eine positive Entwicklung freuen: Rund 10.000 Beschäftigte werden ab sofort mit einem Lohnplus von 3,9 % sowie weiteren Vorteilen belohnt. Dies ergibt sich aus einer Einigung bei den Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Neben den Lohnanpassungen profitieren die Mitarbeiter von zusätzlichen Freizeitbedingungen: Sie erhalten einen Freizeittag sowie eine sechste Urlaubswoche nach 15 Dienstjahren. Ungefähr 9.600 Angestellte sind von diesen Änderungen betroffen, die ab Mai 2024 mit einem eigenständigen Kollektivvertrag in Kraft treten.
Auch die Lehrlinge können sich über eine Gehaltserhöhung freuen: Ihr Einkommen steigt durchschnittlich um 4,1 %. Die Neuerungen beinhalten zudem eine angepasste Regelung für den 6. Arbeitstag. Künftig dürfen Mitarbeiter innerhalb von 26 Wochen maximal 13 Wochen mit einer 6-Tage-Woche und 13 Wochen mit einer 4-Tage-Woche arbeiten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte, die Nachtschichten leisten, einen Zuschlag von 30 % auf ihren Stundenlohn.
Staffelung der Urlaubstage
Die zusätzlichen Urlaubstage sind nach Dienstjahren gestaffelt. Nach 6 Dienstjahren gibt es einen Urlaubstag, nach 9 Jahren zwei, nach 12 Jahren drei und nach 15 Jahren fünf zusätzliche Tage. Auch Vordienstzeiten können angerechnet werden, was bedeutet, dass Lehrjahre sowie bis zu drei Jahre aus anderen Systemgastronomie-Unternehmen oder McDonald’s-Standorten angerechnet werden können. Dies stellt einen signifikanten Vorteil für viele Mitarbeiter dar, die bereits vorherige Erfahrungen in der Branche gesammelt haben.
Ab Mai 2024 wird McDonald’s einen eigenständigen Kollektivvertrag (KV) haben, was einen Wandel darstellt, da zuvor ein Zusatz-KV vorhanden war, der an den Kollektivvertrag der Hotel- und Gastronomiebranche angehängt war. Dieser Schritt wird auch von der Gastronomie- und Hotellerie-Branche begrüßt, die auf eine Vereinheitlichung ihrer Kollektivverträge hinarbeitet. Ein neuer Kollektivvertrag, der für die Gastronomie und Hotellerie gilt, tritt teilweise am 1. November 2024 in Kraft und wird eine modernisierte Entgeltstruktur mit sich bringen.
Änderungen im Kollektivvertrag
Der neue Kollektivvertrag bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich. Zum Beispiel wird ab dem 1. Mai 2025 ein neues Gehaltssystem eingeführt, bei dem Fachkräfte mit einer positiven Lehrabschlussprüfung oder dem Abschluss einer berufsbildenden Schule direkt in die Lohn- und Gehaltsgruppe 3 eingestuft werden. Die bislang vorhandene Zwischenstufe entfällt. Auch werden Facheinschlägige Vordienstzeiten bei demselben Arbeitgeber vollständig angerechnet, während Nachweis über Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern bis zu drei Jahre erforderlich sind.
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Arbeitszeiten und Pausen an die Bedürfnisse der Branche anzupassen. Beispielsweise gelten Umkleidezeiten nun als Arbeitszeit, und es müssen mindestens 12-mal im Jahr zwei freie Wochenenden oder zwei zusammenhängende freie Tage gewährleistet werden. Diese Maßnahmen kommen zum richtigen Zeitpunkt, um die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und Hotellerie zu verbessern.
Unternehmen ist es zu empfehlen, die neuen Bestimmungen genau zu prüfen und erforderliche Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen, um mögliche Auswirkungen auf die Personalstruktur und Gehaltsabrechnungen zu vermeiden. Wie Leitnerlaw feststellt, wird diese Umstellung für alle Beteiligten eine Herausforderung darstellen, bietet jedoch auch die Chance auf eine gerechtere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen.
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