Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/businesslive/unternehmen/10-000-mcdonald-s-mitarbeiter-bekommen-lohnplus-und-extra-urlaub/633391186):
- McDonald's-Mitarbeiter in Österreich erhalten 3,9 % mehr Lohn.
- Zusätzlich gibt es einen Freizeittag und eine sechste Urlaubswoche nach 15 Dienstjahren.
- Rund 9.600 Mitarbeiter betroffen.
- Einigung bei Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
- Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 4,1 %.
- Neuer Regelung für den 6. Arbeitstag: Innerhalb von 26 Wochen maximal 13 Wochen mit 6-Tage-Woche, 13 Wochen mit 4-Tage-Woche.
- Nachtzuschlag von 30 % des Stundenlohns für Beschäftigte.
- Zusätzliche Urlaubstage gestaffelt nach Dienstjahren:
- 1 Tag nach 6 Dienstjahren,
- 2 Tage nach 9 Dienstjahren,
- 3 Tage nach 12 Dienstjahren,
- 5 Tage nach 15 Dienstjahren.
- Vordienstzeiten können angerechnet werden, einschließlich Lehrjahre und bis zu 3 Jahre aus anderen Systemgastronomie-Unternehmen oder McDonald's-Standorten.
- Ab Mai 2024 hat McDonald's einen eigenständigen Kollektivvertrag (KV).
- Zuvor gab es einen Zusatz-KV, der an den KV der Hotel- und Gastronomiebranche angehängt war.
Source 3 (https://www.leitnerlaw.eu/news/neuer-kollektivvertrag-in-der-gastronomie/):
- Neuer Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie tritt teilweise am 1. November 2024 in Kraft.
- Vereinheitlichung des Kollektivvertrags für Arbeiter:innen und Angestellte.
**1. Entgelt und Einstufung**
- Einführung eines neuen Gehaltssystems ab 1. Mai 2025.
- Fachkräfte mit positiver LAP oder Abschluss einer berufsbildenden Schule werden direkt in die LG 3/BG 3 eingestuft.
- Wegfall der Zwischenstufe Lohn/Gehaltsgruppe 4.
- Facheinschlägige Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber werden unabhängig von Unterbrechungen voll angerechnet.
- Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern sind bis zu drei Jahren anrechenbar, Nachweis bis 30. September 2025 erforderlich.
- Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage für ganz Österreich mit unterschiedlichen Übergangsregelungen.
- Änderungen bei Gehalts- und Lohnfälligkeit, Nachtarbeitszuschlag, Sonderzahlungen und Jubiläumsfreistellung.
- Gehalt/Lohn wird spätestens am Monatsletzten fällig.
- Nachtarbeitszuschlag gilt zwischen 0.00 und 6.00 Uhr, gestaffelt nach Kollektivvertrag.
- Lehrlinge erhalten einen Lehrabschlussbonus: 250 EUR bei ausgezeichnetem Erfolg, 200 EUR bei gutem Erfolg.
**2. Arbeitszeit und Pausenregelungen**
- Arbeitszeiten werden an die Bedürfnisse der Branche angepasst.
- Durchrechnungsregelungen für Teilzeitbeschäftigte angeglichen an Vollzeitbeschäftigte.
- Durchrechnungszeitraum bis zu 26 Wochen für Jahresbeschäftigte, bis zu 9 Monate für Saisonarbeitskräfte.
- Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wird auf 26 Wochen ausgeweitet.
- Umkleidezeiten gelten als Arbeitszeit, maximal 10 Minuten.
- Mindestens 12-mal im Jahr zwei freie Wochenenden oder zwei zusammenhängende freie Tage müssen gewährt werden.
**3. Sonderzahlungen**
- Weihnachts- und Urlaubsgeld bleiben bestehen, Änderungen bei Berechnungsgrundlagen.
- Bemessungsgrundlage ist das Ist-Gehalt bzw. der Ist-Lohn inklusive Überzahlungen.
- Bei All-in-Vereinbarungen bildet das All-in-Entgelt die Bemessungsgrundlage.
- Jubiläumsgeld kann in bezahlte Freizeit umgewandelt werden.
**4. Dauer des Dienstverhältnisses**
- Kündigungsfristen wurden angepasst.
- Probemonat: Erstes Monat automatisch als Probemonat.
- Befristete Arbeitsverträge können einmalig um bis zu vier Wochen verlängert werden.
**5. Ausblick und Empfehlung**
- Neuerungen können Auswirkungen auf Personalstruktur und Gehaltsabrechnungen haben.
- Empfehlung zur genauen Prüfung der neuen Bestimmungen und rechtzeitigen Anpassungen.