Österreichs Energiewende: RED III als Schlüssel für günstigen Strom!
Österreichs Energiewende: RED III als Schlüssel für günstigen Strom!
Linz, Österreich - Am 1. Juli 2025 fand ein Fachdialog von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) und der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz statt, der sich mit der neuen EU-Richtlinie RED III beschäftigte. Diese Richtlinie, die am 20. November 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Energiewende durch verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien und effizientere Verfahren zu beschleunigen. Im Rahmen des Dialogs wurde deutlich, dass in Österreich noch ein erheblicher Nachholbedarf an einer ambitionierten Umsetzung auf Bundes- und Landesebene besteht. Martina Prechtl-Grundnig von der EEÖ warnte vor möglichen Zeitverlusten und den Risiken zusätzlicher Bremsen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Die RED III sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU bis 2030 von 22% auf mindestens 42,5% erhöht wird, idealerweise auf 45%. Für Österreich bedeutet dies, dass der Anteil der erneuerbaren Energien von 36,4% auf mindestens 60% bis 2030 steigen soll. Auch im Gebäudebereich sind ambitionierte Ziele gesetzt: Der Anteil erneuerbarer Energien soll dort bis 2030 auf 49% erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Bund und Länder kooperieren und zahlreiche Vorgaben können bereits von den Bundesländern umgesetzt werden, wie erneuerbare-energie.at betont.
Kernforderungen an das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
Um die Ziele der RED III zu erreichen, fordert die Erneuerbaren-Branche ein „Gesetz mit Gestaltungskraft“, das als zentrales Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien fungieren soll. Dieses Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll verbindliche Ziele setzen, darunter die Klimaneutralität bis 2040 sowie 100% erneuerbaren Strom bis 2030. Es sind fünf Kernforderungen definiert:
- Verbindliche Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien in jedem Bundesland.
- Verfahrensbeschleunigungen durch einen One-Stop-Shop sowie digitale Verfahren.
- Rechts- und Planungssicherheit durch klare Genehmigungsstandards.
- Verpflichtende Flächenausweisung für Beschleunigungsgebiete bis Februar 2026.
- Einbeziehung aller Technologien, insbesondere im Bereich Strom, Wärme, Speicher und Netze.
Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler verglich die Situation Österreichs mit einem „lahmenden Hasen“ im Rennen um leistbare Energie und der Mangel an Rechtssicherheit für den Ausbau in Beschleunigungsgebieten wurde ebenfalls diskutiert. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Einhaltung der EU-rechtlichen Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das EABG effektiv umgesetzt wird, wie energie.gv.at hervorhebt.
Dringlichkeit der Umsetzung
Um die verbleibende Lücke im Erneuerbaren-Ausbau bis 2030 zu schließen, sind in Österreich laut Schätzungen zwischen 34 und 39 Terawattstunden zusätzlichen Ausbaus erforderlich. Dies erfordert sofortige politische Maßnahmen. Die RED III gibt den Mitgliedstaaten Werkzeuge an die Hand, um die dringend notwendigen Veränderungen in der Energieversorgung zu beschleunigen, darunter die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.
Die Ergebnisse des Fachdialogs werden auf der Website des EEÖ veröffentlicht, was die Bemühungen um eine umfassende Umsetzung der RED III und die Entwicklung eines ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes vorantreiben soll. Nur durch eine derart tiefgreifende Transformation kann Österreich die festgelegten Klimaziele erreichen und den Weg hin zu einer nachhaltigen Energiezukunft ebnen. Die Zeit drängt, und eine effektive Kooperation zwischen Bund und Ländern ist essenziell, um den sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Energiezukunft gerecht zu werden.
Details | |
---|---|
Ort | Linz, Österreich |
Quellen |
Kommentare (0)