Serieneinbrecher nach Österreich ausgeliefert: Ermittler schlagen zu!

Ein 35-jähriger Albaner wurde nach Österreich ausgeliefert, nachdem er in Deutschland wegen Einbruchs festgenommen wurde.
Ein 35-jähriger Albaner wurde nach Österreich ausgeliefert, nachdem er in Deutschland wegen Einbruchs festgenommen wurde.

Flughafen Wien Schwechat, Österreich - Ein 35-jähriger albanischer Staatsbürger wurde am 3. Juni 2025 in Deutschland festgenommen. Diese Festnahme erfolgt aufgrund eines weiteren Wohnhauseinbruchs, der dem Verdächtigen zugeschrieben wird. Nach seiner Festnahme wurde der Mann zum Flughafen Wien Schwechat gebracht, wo er nach Österreich ausgeliefert wurde. Die Festnahme geht dem Verdacht auf mindestens vier Wohnhauseinbrüche in den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich voraus, die zwischen November 2023 und Februar 2024 begangen wurden. Ermittlungen der oberösterreichischen Kriminalbeamten führten zu seiner Identifizierung und Festnahme, während gegen ihn ein Europäischer Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft Linz erwirkt wurde. Laut den Ermittlungen gestand der Verdächtige bei seiner Vernehmung alle Einträge und wurde anschließend in die Justizanstalt Linz eingeliefert.

Europäischer Haftbefehl im Einsatz

Der Europäische Haftbefehl (EuHb) stellt ein wichtiges Instrument zur EU-weiten Durchsetzung nationaler Haftbefehle dar, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 basiert. Er ermöglicht es einer Justizbehörde eines EU-Landes, um die Festnahme und Übergabe einer Person in einem anderen EU-Land zu ersuchen, um Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durchzuführen. Dieses Verfahren wird durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen unterstützt und gilt in allen EU-Ländern. Die einzelnen Justizbehörden treten dabei direkt in Kontakt miteinander, wodurch der Austausch von Informationen und die Durchführung von Haftbefehlen erheblich beschleunigt werden.

Wesentliche Aspekte des Europäischen Haftbefehls umfassen strenge Fristen: Über die Vollstreckung des Haftbefehls muss innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme entschieden werden. Sollte die übergebene Person zustimmen, kann dies sogar innerhalb von 10 Tagen geschehen. Die Übergabe muss danach spätestens 10 Tage nach der endgültigen Entscheidung vorgenommen werden. Zudem sind bei 32 Straftatbeständen keine Überprüfungen der beiderseitigen Strafbarkeit erforderlich, wenn die Straftat im ausstellenden Land mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist.

Rechte der Verdächtigen und Herausforderungen

Die Verfahrensrechte der Verdächtigen müssen bei der Durchführung eines Europäischen Haftbefehls auf jeden Fall beachtet werden. Dies umfasst das Recht auf Information, einen Rechtsanwalt sowie Dolmetscher und Prozesskostenhilfe. Trotz der Regelungen sind Herausforderungen in der Anwendung des EuHb zu beobachten, insbesondere in Bezug auf die Haftbedingungen, die in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich sind. Diese Unterschiede können das Vertrauen in den Europäischen Haftbefehl beeinträchtigen, insbesondere in Fällen, in denen Grundrechte gefährdet erscheinen.

Seit 2016 gab es in nahezu 300 Fällen Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Vollstreckung eines EuHb, da eine Verletzungsgefahr der Grundrechte befürchtet wurde. Die Europäische Kommission hat daraufhin Empfehlungen zu Verfahrensrechten und Haftbedingungen erlassen, um diese Probleme anzugehen.

Zusammenfassend zeigt die Festnahme des albanischen Staatsbürgers, wie der Europäische Haftbefehl als effektives Mittel zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität genutzt wird, während gleichzeitig die Rechte der Verdächtigen gewahrt werden müssen.

Details
Vorfall Einbruch
Ort Flughafen Wien Schwechat, Österreich
Festnahmen 1
Quellen