Österreich hebt die Ehe für Unter-18-Jährige strengstens auf!

Berlin, Deutschland - Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) plant die Einführung eines Eheverbots für Personen unter 18 Jahren. Diese Maßnahme, die bereits von der Vorgängerregierung angestoßen wurde, soll in Kürze umgesetzt werden. Im Rahmen des Ö1-Mittagsjournals kündigte Sporrer an, dass ein Ministerratsvortrag zur Beschlussfassung in der kommenden Woche vorgelegt werden soll. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, Kinder- und Zwangsehen entgegenzuwirken und insbesondere junge Frauen vor zu frühen Eheschließungen zu schützen. Die Ministerin betont, dass in diesem Lebensabschnitt die Ausbildung und berufliche Selbstständigkeit junger Menschen priorisiert werden sollten. Dies sei besonders wichtig, da im Jahr 2023 lediglich zehn Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren registriert wurden.
Parallel plant die österreichische Regierung auch ein Verbot von Ehen zwischen Cousins. Sporrer fordert, dass gesetzliche Verbote universelle Gültigkeit haben sollten und verweist auf internationale Vorgaben, darunter die Kinderrechtskonvention. Die ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm unterstützt das Eheverbot und unterstreicht, dass Heiratsentscheidungen aus freiem Willen getroffen werden müssen. Bis zum 31. Oktober 2024 können Minderjährige ab 16 Jahren noch mit elterlicher Zustimmung heiraten, vorausgesetzt das Gericht bestätigt die Ehefähigkeit. Ab dem 1. November 2024 tritt jedoch das neue Heiratsverbot für unter 18-Jährige in Kraft.
Details der neuen Regelungen
Außerdem wird ab dem 1. November 2024 ein umfassendes Verbot von Ehen zwischen nahen Verwandten eingeführt. Dies betrifft nicht nur Cousins und Cousinen, sondern auch Ehen zwischen Tanten und Onkeln sowie zwischen Neffen und Nichten. Der Schutz vor unfreiwilligen Ehen bei Minderjährigen steht hierbei im Vordergrund. Ehen, die gegen dieses Eheverbot verstoßen, werden in Österreich als nichtig erachtet und nicht anerkannt.
Es bleibt abzuwarten, ob diese neuen Regelungen eventuell zu einer Zunahme von Ehen im Ausland führen werden, da die rechtliche Anerkennung solcher Eheschließungen in Österreich von der Judikatur abhängt und mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung übereinstimmen muss. Der internationale Trend hin zu einem Ehealter von 18 Jahren wird durch diese Reformen in Österreich weiter verstärkt, wie auch die Entwicklung in anderen Ländern zeigt.
Überregionale Perspektiven
Im Kontext dieser Diskussion ist auch ein Gesetzentwurf im Bundestag von Bedeutung, der sich mit dem Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen beschäftigt. Eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ist für den 3. Juni 2024 geplant. Unterschiedliche Meinungen von Sachverständigen werden erwartet, während die Mehrheit der Rechtswissenschaftler den aktuellen Entwurf ablehnt. Hierbei wird betont, dass bereits im Februar 2023 ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bekämpfung von Kinderehen als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Notwendigkeit einer Neuregelung bis zum 30. Juni 2024 steht im Raum.
Die ergriffenen Maßnahmen sowohl in Österreich als auch in Deutschland sind Teil eines größeren Bemühens im Hinblick auf den Schutz der Rechte von Minderjährigen. Dies könnte sich als entscheidend in der Bekämpfung von Kinderehen und im Schutz junger Menschen in Europa erweisen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Berlin, Deutschland |
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