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Heute ist der 2.06.2025

Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/heiratsverbote-in-oesterreich-diese-gesetze-sollen-eingefuehrt-werden/):
- Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) plant die Umsetzung eines Eheverbots für Personen unter 18 Jahren.
- Diese Maßnahme wurde bereits von der Vorgängerregierung angestoßen.
- Sporrer kündigte im Ö1-Mittagsjournal an, dass die Umsetzung „in Kürze“ erfolgen soll.
- Ein Ministerratsvortrag zur Beschlussfassung soll in der kommenden Woche vorgelegt werden.
- Parallel dazu wird ein Verbot von Ehen zwischen Cousins angestrebt.
- Sporrer betont den Schutz junger Menschen, insbesondere junger Frauen, vor zu frühen Eheschließungen.
- Sie argumentiert, dass Frauen in diesem Lebensabschnitt ihre Ausbildung und berufliche Selbstständigkeit priorisieren sollten.
- Im Jahr 2023 wurden lediglich zehn Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren registriert.
- Sporrer weist darauf hin, dass gesetzliche Verbote universelle Gültigkeit haben sollten.
- Sie verweist auf internationale Vorgaben wie die Kinderrechtskonvention.
- Die ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm unterstützt das Eheverbot und betont, dass Heiratsentscheidungen aus freiem Willen getroffen werden sollten.
- Sporrer äußert sich auch zur geplanten Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die möglichst rasch tätig werden soll.
- Aktuell wird an den rechtlichen Grundlagen für diese Institution gearbeitet.
- Ein grundlegendes Konzept soll noch vor dem Sommer präsentiert werden.

Source 2 (https://rechtampunkt.at/de/heirat-fuer-minderjaehrige-unzulaessig):
- Am 1.11.2024 tritt in Österreich ein Heiratsverbot für unter 18-Jährige in Kraft.
- Ziel des Verbots ist es, Kinder- und Zwangsehen entgegenzuwirken.
- Österreich folgt mit diesem Schritt dem internationalen Trend für ein Ehealter von 18 Jahren.
- Ab dem 1.11.2024 werden auch Ehen zwischen Cousins und Cousinen, Tanten und Onkeln sowie Neffen und Nichten verboten.
- Aktuell können Personen ab 18 Jahren in Österreich heiraten, wenn sie die Ehefähigkeit erfüllen.
- Ehefähigkeit setzt Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit voraus.
- Bis zum 31.10.2024 können Minderjährige ab 16 Jahren mit elterlicher Zustimmung heiraten, wenn das Gericht die Ehefähigkeit bestätigt.
- Das Heiratsverbot für unter 18-Jährige wird eingeführt, um unfreiwillige Ehen bei Minderjährigen zu verhindern.
- Derzeit ist eine Heirat zwischen Blutsverwandten in gerader Linie (z.B. Eltern, Kinder) verboten, aber zwischen Cousins und Cousinen erlaubt.
- Ab dem 1.11.2024 wird auch diese Möglichkeit ausgeschlossen.
- Ehen, die gegen das Eheverbot verstoßen, sind in Österreich nichtig und werden nicht anerkannt.
- Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Regelungen zu einer Zunahme von Ehen im Ausland führen werden.
- Die Anerkennung solcher Ehen in Österreich könnte von der Judikatur entschieden werden, abhängig von der Übereinstimmung mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung.

Source 3 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-kinderehen-1006104):
- Datum der Anhörung: Montag, 3. Juni 2024
- Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.800
- Thema: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367)
- Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
- Neun Sachverständige äußern sich unterschiedlich zum Entwurf:
- Mehrheit der Rechtswissenschaftler lehnt den Entwurf ab
- Sachverständige aus der Praxis unterstützen den Entwurf
- Hintergrund: Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 1. Februar 2023
- Regelung zur Bekämpfung von Kinderehen als verfassungswidrig erklärt
- Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung treffen
- Gerhard Bangert (BDS) begrüßt den Entwurf, sieht jedoch Mängel in der standesamtlichen Praxis
- Rainer Becker (Deutsche Kinderhilfe) sieht Rechtssicherheit für Minderjährigenschutz, benennt jedoch Probleme
- Myria Böhmecke (Terre des Femmes) fordert Anpassungen, unterstützt jedoch die Nichtigkeit von Ehen mit unter 16-Jährigen
- Prof. Dr. Anatol Dutta (LMU München) kritisiert die rigide Unwirksamkeitslösung
- Sophie Funke (Deutsches Institut für Menschenrechte) fordert Einzelfallprüfungen für im Ausland geschlossene Ehen
- Prof. Dr. Beate Naake (Kinderschutzbund) unterstützt die Unwirksamkeit von Ehen mit unter 16-Jährigen
- Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Universität Münster) kritisiert den Entwurf als unzureichend für den Schutz von Frauen
- Prof. Dr. Katharina Lugani (Heinrich-Heine-Universität) rät von Verabschiedung des Entwurfs ab
- Regina Offer (Deutscher Städtetag) unterstützt die Unwirksamkeitslösung
- Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn) sieht den Entwurf als gelungen, fordert jedoch weitere Schritte
- Fragen der Abgeordneten betreffen praktische Relevanz, internationale Rechtsprechung und Unterhaltsansprüche
- Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit Personen unter 16 Jahren in Deutschland unwirksam bleiben
- Ergänzungen: Unterhaltsansprüche und Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung
- Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung des Schutzes Minderjähriger
- Änderungen beinhalten Gleichstellung des nicht wirksam verheirateten Unterhaltsberechtigten und Evaluierung der Neuregelungen innerhalb von drei Jahren

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/heiratsverbote-in-oesterreich-diese-gesetze-sollen-eingefuehrt-werden/

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Erstellt am: 2025-05-26 09:09:11

Autor:

Kosmo