Bußgeld für Voreilige: Türkei bestraft Fluggäste nach Landung!

Türkei - In der Türkei wird das voreilige Abschnallen nach der Flugzeuglandung künftig mit Bußgeldern geahndet. Diese Regelung wurde durch eine neue Verordnung der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (SHGM) eingeführt, die am 2. Mai in Kraft trat. Ziel dieser Maßnahme ist es, Unfälle beim Aussteigen zu verhindern, die durch herabfallendes Gepäck oder plötzliche Bewegungen des Flugzeugs verursacht werden können. Mehrere Airlines, darunter Turkish Airlines, haben bereits damit begonnen, ihre Passagiere über die möglichen Konsequenzen eines verfrühten Aufstehens zu informieren. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass das Flugpersonal Reisende, die sich nicht an die Vorschriften halten, an die Luftfahrtbehörde melden kann. Die geplante Geldstrafe beträgt rund 60 Euro, jedoch steht die offizielle Bestätigung dieses Betrags noch aus, berichtet Kosmo.
Das neue Regelwerk umfasst mehrere Aspekte. So wird neben dem frühen Aufstehen auch das vorzeitige Öffnen der Gepäckfächer und der Gebrauch von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Vapes während des Fluges thematisiert. Besonders unterstrichen wird die Verpflichtung, während des gesamten Landes ein Anschnallzeichen zu beachten. Passagiere, die sich trotz eingeschaltetem Anschnallzeichen erheben, müssen ebenfalls mit einer Anzeige rechnen. Im Vergleich dazu können Fluggäste in den USA mit bis zu 250 US-Dollar bestraft werden, während in Deutschland und Österreich meist nur Verwarnungen oder Einträge ins Passagierprotokoll erfolgen.
Strenge Anschnallpflicht
Die Einführung dieser Maßnahmen verdeutlicht die strenge Anschnallpflicht, die bis zum vollständigen Stopp des Flugzeugs gilt. Laut Check24 müssen Passagiere sicherstellen, dass sie während des gesamten Landeanflugs und der Landung angeschnallt bleiben. Die neuen Regeln sollen nicht nur die Sicherheit der Passagiere erhöhen, sondern auch das Risiko von Verletzungen deutlich verringern.
Passagierrechte und Vorschriften
Passagiere, die in der EU fliegen, sollten sich zusätzlich über ihre Rechte im Klaren sein. Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährleistet, dass Reisende bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung ihrer Flüge Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Rechte sind ein Teil des umfassenden Verbraucherschutzes und gelten für alle Linienflüge, Charterflüge und Billigflüge innerhalb der EU. Laut passagierrechte.org können Passagiere bei Annullierungen je nach Flugstrecke Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung geltend machen. Zudem stehen ihnen bei Verspätungen Sachleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelunterbringung zu, abhängig von der Dauer der Verspätung.
Die zunehmenden Sicherheitsbestimmungen in der Türkei, kombiniert mit den europäischen Fluggastrechten, zeigen, wie wichtig es ist, dass Reisende über ihre Pflichten und Rechte während des Fluges informiert sind. Angesichts dieser neuen Regelungen sollten Passagiere auch im eigenen Interesse die Sicherheitshinweise des Flugpersonals ernst nehmen.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ursache | Voreiliges Abschnallen |
Ort | Türkei |
Schaden in € | 60 |
Quellen |