Sexueller Übergriff im Wiener Schaumbad: Akademiker vor Gericht!

Kaiserbründl, Wien, Österreich - Ein 47-jähriger Akademiker steht derzeit wegen eines sexuellen Übergriffs vor dem Wiener Straflandesgericht. Der Vorfall ereignete sich in einem Schaumbad, während einer „Sex-Positiv-Party“ im Kaiserbründl. Der Beschuldigte soll eine Frau ohne ihre Zustimmung mit dem Finger penetriert haben, was zu massiven psychischen Folgen für die Betroffene führte. Sie leidet seitdem unter Panik und Nervosität und befindet sich in Therapie. Für die bleibenden Schäden fordert sie einen Schadensersatz von 3.470 Euro. Der Akademiker äußerte bedauern über das traumatische Erlebnis der Frau, ist sich jedoch unsicher, ob er sie nur am Gesäß berührt hat.
Die Staatsanwältin wies im Verlauf des Verfahrens deutlich darauf hin, dass der Angeklagte nicht einfach „den Finger hineinstecken“ könne. Zeugen berichteten zudem, dass der Beschuldigte vor dem Übergriff bereits ermahnt wurde, da er unter einem Schaumrohr masturbiert habe. Am Ende wurde eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten ausgesprochen, sowie die Zahlung von 2.470 Euro Schadensersatz. Der Angeklagte bat um Bedenkzeit; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verständnis von Konsens in queeren Räumen
In Deutschland basiert das rechtliche Grundverständnis von Sexualität auf dem Prinzip des affirmativen Konsenses, wonach jede sexuelle Handlung ohne das Einverständnis aller Beteiligten strafbar ist. Dieses erfordert, dass alle Beteiligten bewusst, freiwillig und aktiv zustimmen. Zustimmung kann verbal oder nonverbal ausgedrückt werden und darf durch Gewalt oder Zwang nicht erlangt werden. Ein „Ja“ gilt nicht generell für alle Handlungen und Schweigen zählt nicht als Zustimmung. Konsens kann zudem nicht gegeben werden, wenn eine Person aufgrund von Alkohol, Drogen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen handlungsunfähig ist. Diese Prinzipien gelten insbesondere auch in queeren Räumen, die sichere Häfen für Menschen bilden, die Diskriminierung erfahren haben.
Joris Kern bietet Workshops zu Sexualität und Einvernehmlichkeit an und erklärt, dass Konsens auch als kulturelle Haltung zu verstehen ist. In queeren Settings gibt es Unterschiede zwischen schwulen und FLINTA-Partys. Letztere legen einen besonderen Fokus auf langsame Kommunikation und Sicherheit, während schwule Partys oft körperlichen Kontakt priorisieren. Einrichtungen wie der Club SchwuZ in Berlin fördern sex-positive Partys und betonen die Bedeutung des Konsenses.
Ein Blick auf die Forschung zu sexueller Gewalt
Die Thematik des Konsenses wird auch von der Psychologin Zoë Peterson intensiv erforscht. In einer kürzlich durchgeführten Studie wurden Männer an einen Lügendetektor angeschlossen und gebeten, Fragen zu ihrer Sexualgeschichte und potenziellen Übergriffen zu beantworten. Diese Methode verdeutlichte, dass viele Männer auch unter Druck eher bereit sind, Übergriffe einzugestehen. Peterson leitet den Arbeitsbereich „Sexuelle Gewalt Initiative“ am Kinsey Institute, einem führenden Zentrum für Sexualforschung. Ihr Ziel ist es, die Risikofaktoren für übergriffiges Verhalten zu verstehen und das Wissen über sexuellen Konsens und die entsprechenden Kommunikationsweisen zu erweitern.
Aktuelle Diskussionen und gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern ein ständiges Überdenken von Verhaltensnormen und den Umgang mit Übergriffen. Die Schreckenserlebnisse aus der Wiener Strafverhandlung werfen ein Licht auf die Notwendigkeit von klaren Grenzen und dem ständigen Streben nach einem positiven und respektvollen Verständnis von Sexualität in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Für mehr Informationen über den Vorfall und die Rechtsprechung können Sie die Artikel auf Krone, IWWIT und Zeit einsehen.
Details | |
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Vorfall | Sexualdelikte |
Ort | Kaiserbründl, Wien, Österreich |
Verletzte | 1 |
Schaden in € | 3.470 |
Quellen |