Abzocke auf Mallorca: Unrechtmäßige Gebühren für fehlende Vorspeise!

Mallorca, Spanien - Auf Mallorca sind Touristen zunehmend mit zweifelhaften Zusatzkosten konfrontiert. Ein aktueller Vorfall zeigt, wie dreiste Gebühren die Urlaubserfahrung vieler Gäste trüben können. Zwei Gäste mussten im Restaurant eine zusätzliche Gebühr von zwei Euro für das „Fehlen einer Vorspeise“ bezahlen. Der Betrag wurde auf der Rechnung als „Extragebühr“ für „No Starter“ ausgewiesen. Als ein Gast die Gebühr reklamierte, war eine Angestellte des Restaurants über diese Praxis völlig ahnungslos. Nach Intervention eines Sprechers der Mallorca-Verbraucherzentrale wurde die Gebühr schließlich zurückgenommen und eine Entschuldigung ausgesprochen. Die Verbraucherschutzexperten bemängeln, dass solche Gebühren nicht zulässig sind, wenn keine Vorspeise bestellt und die Gebühr nicht Teil eines festgelegten Angebots ist, wie oe24 berichtet.
Doch nicht nur im Bereich der Vorspeisen gibt es Probleme. Laut einem Bericht der tz zählen auch Eiswürfel und andere scheinbar alltägliche Extras zu den häufigen Ausgaben, die Gästen auferlegt werden. Einige Bars und Restaurants verlangen bis zu 20 Cent pro Eiswürfel. Zudem müssen Urlauber damit rechnen, dass auch Serviceleistungen wie das Bereitstellen von Oliven, Brot oder Mayonnaise extra kosten können. Einige Gastronomiebetriebe haben sogar Gebühren für Besteck erhoben, was besonders ausländische Touristen empfindlich treffen dürfte. Die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal warnt, dass diese Praktiken gegen die Rechte der Verbraucher verstoßen und dass Gäste das Recht haben, die Zahlung dieser nicht ausgewiesenen Zusatzkosten abzulehnen.
Rechte der Touristen
Um sich gegen solche unfairen Anforderungen zur Wehr zu setzen, können Touristen direkt im Restaurant oder bei der Generaldirektion für Fremdenverkehr Beschwerden einreichen. Beschwerdeprozesse können dabei zu Geldstrafen gegen die betroffenen Unternehmen führen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass finanzielle Entschädigungen rechtlich beansprucht werden müssen. Verbraucher, die im Ausland essen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollten sich bewusst sein, dass entsprechende Gesetze für den Verbraucherschutz existieren. In Deutschland ist der Verbraucherschutz durch mehrere Gesetze geregelt, die Verbrauchern Rechte bei Verträgen, Lebensmitteln und Reisen einräumen. Laut den Richtlinien müssen Gastronomiebetriebe auf Nachfrage auch Reklamationsblätter (hojas de reclamaciones) zur Verfügung stellen, um Gästen die Möglichkeit zur Dokumentation ihrer Beschwerden zu geben.
Es ist wichtig, dass Reisende ihre Rechte kennen und diese aktiv einfordern. Besonders im Zusammenhang mit Reisemängeln und unzulässigen Gebühren ist es entscheidend, Mängel zunächst vor Ort zu melden und anschließend schriftlich beim Reiseveranstalter oder den entsprechenden Stellen zu reklamieren. Reisende sollten darauf achten, dass ihre Prospektinformationen klare Angaben zu Reisepreis, Reiseziel und Leistungen enthalten. Bei Flügen können Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Verspätungen oder Annullierungen geltend gemacht werden, wie auf anwalt.org erläutert wird.
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Vorfall | Betrug |
Ort | Mallorca, Spanien |
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