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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/welt/abzocke-alarm-auf-mallorca-keine-vorspeise-kostet-extra-gebuehr/634029551):
- Zwei Gäste auf Mallorca erhielten eine zusätzliche Gebühr von zwei Euro für das Fehlen einer Vorspeise.
- Die Gebühr wurde als "Extragebühr" für "No Starter" bezeichnet.
- Ein Gast bemerkte die Gebühr auf der Rechnung und monierte sie.
- Eine Angestellte des Restaurants zeigte sich ahnungslos über die Gebühr.
- Ein Sprecher der Mallorca-Verbraucherzentrale erklärte, dass die Gebühr nicht zulässig sei, wenn keine Vorspeise bestellt wurde und sie nicht Teil eines festgelegten Angebots ist.
- Das Restaurant nahm die Gebühr zurück und entschuldigte sich.

Source 2 (https://www.tz.de/welt/eiswuerfel-extra-berechnet-verbraucherschutz-dreiste-zusatzkosten-urlaub-restaurant-spanien-mallorca-92491894.html):
- Auf Mallorca erheben einige Restaurants und Bars fragwürdige Zusatzkosten.
- Zusatzgebühren werden unter anderem für Eiswürfel in Getränken verlangt, bis zu 20 Cent pro Eiswürfel.
- Die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal warnt Touristen vor diesen Praktiken.
- Gäste haben das Recht, die Zahlung von nicht ausgewiesenen Zusatzkosten zu verweigern.
- Weitere Nahrungsmittel wie Oliven, Brot oder Mayonnaise werden ebenfalls extra berechnet.
- Einige Restaurants verlangen sogar Gebühren für Besteck.
- Vor allem ausländische Touristen sind häufig betroffen, oft aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse.
- Gastronomiebetriebe müssen auf Nachfrage Reklamationsblätter (hojas de reclamaciones) bereitstellen.
- Beschwerden können direkt im Unternehmen oder bei der Generaldirektion für Fremdenverkehr eingereicht werden.
- Der Beschwerdeprozess kann zu Bußgeldern für die betroffenen Unternehmen führen.
- Finanzielle Entschädigungen müssen vor Gericht beantragt werden.

Source 3 (https://www.anwalt.org/verbraucherschutz-reisen/):
- In Deutschland existieren Verbraucherrecht und Verbraucherschutz, um die Rechte von Verbrauchern gegenüber Herstellern, Verkäufern und Dienstleistern zu wahren.
- Mietervereine und Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz.
- Verbraucher haben Rechte bei Verträgen, Lebensmitteln, Reisen, Urlauben und Beförderungen (Bus, Bahn, Flugzeug).
- Reiserecht gewährt Verbrauchern Rechte wie Entschädigung, Reisepreisminderung und Schadenersatz bei Reisemängeln.
- Unternehmen sind verpflichtet, die Prospektwahrheit einzuhalten; Abweichungen von den Angaben stellen Reisemängel dar.
- Verbraucherschutz umfasst Gesetze und Maßnahmen, die Verbraucher vor Betrug, Ausbeuterei und Gesundheitsschäden schützen.
- Es gibt kein eigenständiges Verbraucherschutzgesetz in Deutschland; der Schutz setzt sich aus vielen Einzelvorschriften zusammen.
- EU-Normen und Regelungen von Drittstaaten beeinflussen den Verbraucherschutz beim Reisen.
- Ab 01. Juli 2018 gilt eine Frist von zwei Jahren für die Geltendmachung von Ansprüchen bei Reisemängeln.
- Reisende müssen Mängel zunächst vor Ort melden und dann schriftlich beim Reiseveranstalter reklamieren.
- Prospektinformationen müssen klare Angaben zu Reisepreis, Reiseziel, Transportmitteln und Unterbringung enthalten.
- Fluggastrechte sind in der EG-Verordnung 261/2004 geregelt; Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden.
- Entschädigungshöhen für Flüge: bis 1500 km - 250 Euro, 1500-3500 km - 400 Euro, über 3500 km - 600 Euro.
- Bei Annullierung eines Fluges stehen Rückerstattung des Flugpreises und mögliche Entschädigung bis zu 600 Euro zu.
- Gepäckverlust kann zu Entschädigungen gemäß dem Montrealer Übereinkommen führen.
- Bahnreisende haben bei Verspätungen von 60 Minuten Anspruch auf 25% des Ticketpreises, bei 120 Minuten auf 50%.
- EU-Verordnung 181/2011 regelt den Verbraucherschutz im Fernbusverkehr; Entschädigungen bei Überbuchung oder Annullierung.
- Pflichtversicherung schützt Verbraucher bei Insolvenz von Reiseveranstaltern; Rückzahlung von (Teil-)Zahlungen bei Pauschalreisen.
- Reiserücktritt ist in der Regel nur mit Stornogebühren möglich; Höhe der Gebühren variiert je nach Zeitpunkt des Rücktritts.
- Eine Reise-Rücktrittsversicherung kann sinnvoll sein, um Stornokosten abzusichern.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 18:08:05

Autor:

OE24