50 Jahre Fristenregelung: Ausstellung zeigt Kampf um Rechte in Wien

Im Juni 2025 informiert die Ausstellung "AusPrinzip hinschauen" über Schwangerschaftsabbrüche in Österreich: Zugang, Rechte und Versorgung.
Im Juni 2025 informiert die Ausstellung "AusPrinzip hinschauen" über Schwangerschaftsabbrüche in Österreich: Zugang, Rechte und Versorgung. (Symbolbild/DNAT)

Hamburgerstraße 14, 1050 Wien, Österreich - Im Jahr 2025 jährt sich die Einführung der Fristenregelung in Österreich zum ersten Mal. Vor 50 Jahren wurde diese Regelung im Strafgesetzbuch verankert und erlaubt Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten straffrei. Das Ziel war es, ungewollt Schwangeren eine sichere und legale Möglichkeit zu bieten, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Anlässlich dieses Jubiläums organisiert das Netzwerk #AusPrinzip eine Ausstellung mit dem Titel „AusPrinzip hinschauen“, die über die medizinischen und rechtlichen Aspekte der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich informiert.

Die Ausstellung, die in Kooperation mit Studierenden der Wirtschaftsuniversität Wien entstanden ist, wird vom 18. bis 24. Juni 2025 im Spektakel in Wien stattfinden. Der Besuch ist kostenfrei und erfordert keine Voranmeldung. Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich: Donnerstag, Samstag und Sonntag von 14 bis 21 Uhr, Freitag sowie Montag und Dienstag von 16 bis 21 Uhr. Die Vernissage findet am 18. Juni 2025 um 18 Uhr statt, wobei Medienvertreter*innen zur Teilnahme eingeladen sind. Eine Anmeldung ist hierfür an hello@ausprinzip.at erforderlich.

Forderungen des Netzwerks

50 Jahre nach der Einführung der Fristenregelung setzt sich das Netzwerk #AusPrinzip für Verbesserungen in der Versorgung ungewollt Schwangerer ein. Die zentralen Forderungen umfassen unter anderem einen straffreien, kostenfreien und wohnortnahen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Aspekte sind entscheidend für die Reproduktionsrechte der Frauen und die Sicherstellung ihrer gesundheitlichen Versorgung.

Vergleich zu Deutschland

In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche registriert, wobei die Zahl im Jahr 2022 mit knapp 104.000 einen leichten Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren aufwies. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dort sind ähnlich, aber die Zugangsvoraussetzungen sind stringent. Ein straffreier Abbruch nach § 218a StGB erfordert eine offizielle Beratung in staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, während der Abbruch selbst innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgen muss. Bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen ist ein Abbruch auch später straffrei möglich. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Frauen eine informierte Wahl treffen können.

In Deutschland stellen unverheiratete Frauen die Mehrheit der Abtreibenden dar, und die häufigste Abbruchmethode ist die Vakuumaspiration, die meist ambulant durchgeführt wird. Trotz der gesetzlichen Bestimmungen und der Tatsache, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland für viele Frauen schwierig bleibt, ist das Land im europäischen Vergleich mit 5,4 Abtreibungen pro 1.000 Frauen vergleichsweise niedrig.

Die Themen um Schwangerschaftsabbrüche sind sensibel und komplex, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Die anstehende Ausstellung in Wien bietet die Möglichkeit, sich umfassend über die geltenden Gesetze und Bedingungen zu informieren und die aktuelle Situation für ungewollt Schwangere zu beleuchten. Sie zielt darauf ab, ein Bewusstsein für die Herausforderungen und die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zu schaffen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offiziellen Websites: OTS, BMFSFJ und Statista.

Details
Ort Hamburgerstraße 14, 1050 Wien, Österreich
Quellen