Prävention im Fokus: So vermeiden wir Erwachsenevertretungen!

Volksanwalt Achitz fordert präventive Maßnahmen zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und kritisiert fehlende Unterstützerkreise.
Volksanwalt Achitz fordert präventive Maßnahmen zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und kritisiert fehlende Unterstützerkreise.

Österreich - Am 16. Mai 2025 warnt Volksanwalt Bernhard Achitz vor der dringenden Notwendigkeit, die Erwachsenenvertretungen in Österreich zu reformieren. Abschätzend stellt er fest, dass viele Länder und Gemeinden bisher nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Prävention implementiert haben. Insbesondere fehlen Unterstützungskreise, welche die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern könnten, wie OTS berichtet.

Die gegenwärtigen Bedingungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Alten- und Pflegeheimen erfordern oft eine Erwachsenenvertretung, bevor Bewohner aufgenommen werden können. Diese Entwicklung stößt auf erhebliche Kritik, da viele Betroffene entscheidungsfähig sind und ihre Wünsche oft nicht berücksichtigt werden. Achitz hebt hervor, dass bei medizinischen Behandlungen ein Unterstützerkreis zwingend vorgeschrieben ist, bevor eine Erwachsenenvertretung in Betracht gezogen werden kann. Dieses Missverhältnis führt dazu, dass Betreiber oft nur den Erwachsenenvertreter konsultieren, anstatt die Meinungen der Betroffenen selbst zu hören.

Rechtslage und UN-Behindertenrechtskonvention

Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die am 13. Dezember 2006 verabschiedet und am 3. Mai 2008 in Kraft trat. Bis Mai 2022 haben bereits 185 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Die Konvention umfasst essentielle Garantien für Menschen mit Behinderungen, darunter das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, Gleichheit in der Familie, Zugang zur Bildung sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Diesbezüglich verdeutlicht DGVN die Verpflichtung der Vertragsstaaten, diskriminierende Gesetze und Praktiken abzuschaffen und zur Beseitigung von Diskriminierung beizutragen.

Artikel 1 der Konvention definiert Menschen mit Behinderungen breit genug, um niemanden vom Schutz auszuschließen. Diese umfassende Definition ist darauf ausgelegt, ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Klischees und Vorurteile müssen bekämpft sowie die Bevölkerung für die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen sensibilisiert werden.

Zukünftige Maßnahmen und Perspektiven

Es ist klar, dass die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich ernst genommen werden müssen. Volksanwalt Achitz fordert Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Situation und das Überdenken der Rolle der Erwachsenenvertretungen. Die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung zu fördern und Erwachsenenvertretungen nur als letztes Mittel zu betrachten, wird zunehmend als überfällig angesehen. Der amtswegige Prüfprozess der Volksanwaltschaft hat gezeigt, dass viele gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht realisiert werden. Fortschritte in diesem Bereich sind unerlässlich, um die Rechte der Betroffenen tatsächlich zu schützen und ihrer Würde Rechnung zu tragen.

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Ort Österreich
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