Trinkgeld-Streit: Mikl-Leitner und Doskozil fordern Reformen!

Mikl-Leitner und Doskozil diskutieren am 26. Mai 2025 die Neuregelung von Trinkgeld und Abgaben in Österreich.
Mikl-Leitner und Doskozil diskutieren am 26. Mai 2025 die Neuregelung von Trinkgeld und Abgaben in Österreich.

Wien, Österreich - Die Debatte über die Besteuerung von Trinkgeldern in Österreich hat in den letzten Wochen an Intensität zugenommen. Die Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, und der Landeshauptmann von Burgenland, Hans Peter Doskozil, haben sich beide für eine Neuregelung ausgesprochen. Mikl-Leitner fordert in der „Kronen Zeitung“ eine vollständige Befreiung des Trinkgelds von Steuern und Abgaben. Dies sei notwendig, um die Steuer- und Abgabenlast zu senken und Trinkgelder als wertvolle Form der Leistungshonorierung zu fördern. In einer Zeit, in der die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herausfordernd sind, zeigt sich Doskozil ebenfalls optimistisch und drängt auf eine Lösung, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Unternehmen berücksichtigt.

Trinkgelder spielen in vielen Branchen eine bedeutende Rolle und stellen für viele Beschäftigte einen wesentlichen Teil des Einkommens dar. Besonders in der Gastronomie und im Friseurhandwerk sind Trinkgelder nicht nur üblich, sondern auch wichtig für die finanzielle Sicherheit der Angestellten. Derzeit sind Trinkgelder zwar häufig von der Steuer befreit, doch Abgabenregelungen unterscheiden sich stark, je nach Branche und Bundesland. In Wien zum Beispiel gibt es eine Pauschale von etwa 60 Euro pro Monat für Kellnerinnen und Kellner; Beträge, die diese Summe übersteigen, unterliegen jedoch der vollen Sozialversicherungspflicht.

Uneinheitliche Regelungen und rechtliche Herausforderungen

Die Situation ist kompliziert: Obwohl Trinkgelder in der Regel steuerfrei sind, gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe. Hochpreisige Trinkgelder, die in fünfstelligen Beträgen ausfallen können, werden als steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Um sicherzustellen, dass die Regeln fair sind, plant die derzeitige Koalition aus ÖVP und SPÖ, die unterschiedlichen Abgabenregelungen eingehend zu evaluieren. WKÖ-Präsident Harald Mahrer unterstützt diese Initiative ebenfalls und fordert eine Vereinheitlichung.

Zusätzlich zu den steuerlichen Aspekten sind Trinkgelder auch sozialversicherungspflichtig. Diese Pflicht betrifft nicht nur freiwillig gezahlte Trinkgelder, sondern auch solche, für die ein Rechtsanspruch besteht. Aktuelle rechtliche Auseinandersetzungen zeigen, dass das Finanzgericht Köln jüngst entschieden hat, dass Zahlungen, die als Trinkgelder bezeichnet werden, aber hohe Werte überschreiten, als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber die frühere Freibetragsgrenze von 1.224 Euro abgeschafft, was die Unsicherheiten weiter erhöht hat.

Die Verwirrung, die durch diese uneinheitlichen Regelungen entsteht, betrifft nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber, die in unsicheren finanziellen Gewässern navigieren müssen. Die Kritik an den hohen Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf Trinkgeldabgaben zeigt, wie dringend eine Klärung und einheitliche Regelung nötig sind. In einer Zeit, in der viele Unternehmen wirtschaftlich unter Druck stehen, könnte eine Reform nicht nur den Arbeitnehmern zugutekommen, sondern auch den Unternehmen helfen, faire und transparente Bedingungen zu schaffen.

InAnbetracht der aktuellen Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie schnell und umfassend Änderungen umgesetzt werden können. Die Diskussion über Trinkgelder in Österreich ist untrennbar mit der allgemeinen wirtschaftlichen Situation verbunden, und es ist klar, dass eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten notwendig sein wird, um eine praktikable Lösung zu finden.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Wien, Österreich
Quellen