EU schafft klare Regeln: Stärkung der Stimme der Beschäftigten jetzt!

Am 5. Juni 2025 stimmt das EU-Parlament über die Stärkung der Richtlinie für Europäische Betriebsräte ab, um Arbeitnehmerrechte zu verbessern.
Am 5. Juni 2025 stimmt das EU-Parlament über die Stärkung der Richtlinie für Europäische Betriebsräte ab, um Arbeitnehmerrechte zu verbessern.

Europa, EU - Am 5. Juni 2025 hat der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa vollzogen. Der Ausschuss stimmte über eine Reform der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten ab, die es Millionen von Beschäftigten in multinationalen Konzernen ermöglichen soll, mehr Mitsprache über Ländergrenzen hinweg zu erhalten. Laut OTS verpflichtet die neue Regelung Unternehmen, ihren Europäischen Betriebsrat frühzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben könnten.

Die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner bezeichnete die Abstimmung als entscheidenden Schritt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz. Künftig werden wichtige Entscheidungen wie Standortverlagerungen oder Personalabbau nicht mehr hinter verschlossenen Türen getroffen. Die reformierte Richtlinie sieht vor, dass Betriebsräte und Unternehmensleitungen mindestens zweimal im Jahr zusammentreffen müssen, um über Unternehmensentwicklungen zu beraten. Dies wird als Möglichkeit gesehen, den Dialog und die Einbindung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse zu fördern.

Wichtige Neuerungen der Richtlinie

Die Reform bringt mehrere bedeutende Neuerungen mit sich. Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei vertraulichen Informationen eine ausdrückliche Begründung zu liefern. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten, die an den Umsatz eines Unternehmens gekoppelt sind, um symbolische Bußgelder zu vermeiden. Darüber hinaus müssen künftig mindestens 40 Prozent der Mitglieder in Europäischen Betriebsräten Frauen sein, was einen Fortschritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit darstellt.

Diese Änderungen sind Teil eines größeren Rahmens von EU-Richtlinien zur Mitbestimmung und Arbeitnehmerbeteiligung, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die EU hat mehrere Richtlinien erlassen, darunter die EBR-Richtlinie, die Richtlinie zur Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE) und die Richtlinie über Massenentlassungen. Die Reform zielt darauf ab, die Mitbestimmung in der EU zu stärken und die Demokratie in der europäischen Arbeitswelt zu fördern, wie IMU Böckler anmerkt.

Rechtsgrundlagen und europäische Rahmenbedingungen

Im Kontext der Arbeitnehmerrechte trägt die EU zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten bei. Artikel 27 der Charta der Grundrechte der EU erkennt das Recht auf Unterrichtung und Anhörung an, was für die Arbeit der Europäischen Betriebsräte von zentraler Bedeutung ist. Diese Rechte sind durch verschiedene EU-Richtlinien geschützt, die Vorschriften für die nationale und länderübergreifende Ebene festlegen, wie der Europäische Parlament erläutert.

Diese Reform ist nicht nur ein Schritt zur Verbesserung der Mitbestimmung in Unternehmen, sondern auch ein Teil eines langsamen, aber stetigen Prozesses, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der EU kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig für eine gerechtere und inklusivere Arbeitswelt zu sorgen. Eine neue EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, die bald verabschiedet wird, wird dieses Ziel weiter unterstützen und muß ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Europa, EU
Quellen