OTS

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250605_OTS0047/spoe-regner-schluss-mit-entscheidungen-hinter-verschlossenen-tueren-eu-staerkt-stimme-der-beschaeftigten):
- Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt heute über die Stärkung der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten ab.
- Ziel ist es, Millionen Beschäftigten in EU-weit agierenden Konzernen mehr Mitsprache über Ländergrenzen hinweg zu geben.
- Europäische Betriebsräte vertreten die Stimme der Arbeitnehmer:innen in Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern.
- Sie sollen bei wichtigen Entscheidungen, wie Standortverlagerungen oder Personalabbau, frühzeitig informiert und angehört werden.
- SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner bezeichnet die Abstimmung als entscheidenden Schritt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz.
- Unternehmen werden verpflichtet, den Europäischen Betriebsrat frühzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer:innen haben.
- Bei vertraulichen Informationen müssen Unternehmen eine ausdrückliche Begründung liefern.
- Betriebsräte und Unternehmensleitungen müssen sich mindestens zweimal pro Jahr treffen, um über Unternehmensentwicklungen zu beraten.
- Künftig müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder in Europäischen Betriebsräten Frauen sein, was einen Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit darstellt.
- Es werden stärkere Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen eingeführt, die ihre Pflichten gegenüber dem Europäischen Betriebsrat missachten.
- Strafen werden an den Unternehmensumsatz gekoppelt, um symbolische Bußgelder zu vermeiden.
- Die Reform soll die Mitbestimmung in der EU stärken und die Demokratie in der europäischen Arbeitswelt fördern.

Source 2 (https://www.imu-boeckler.de/de/mitbestimmung-in-europa-17360.htm):
- Die EU hat zahlreiche Richtlinien zu Mitbestimmung und Arbeitnehmerbeteiligung erlassen.
- Diese Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
- Wichtige Richtlinien umfassen:
- EBR-Richtlinie (Richtlinie über Europäische Betriebsräte)
- Richtlinie zur Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
- Richtlinie zur Mitbestimmung in der Europäischen Genossenschaft (SCE)
- Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung
- Richtlinie über Massenentlassungen
- Richtlinie zum Betriebsübergang
- Eine neue EU-Richtlinie zu grenzüberschreitender Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung wird bald verabschiedet und muss ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/57/rechte-der-arbeitnehmer-auf-unterrichtung-anhorung-und-mitbestimmung):
- Die EU ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung und Anhörung durch Mindestvorschriften in Form von Richtlinien.
- Rechte der Arbeitnehmer werden durch verschiedene EU-Richtlinien geschützt, die Vorschriften für die nationale und länderübergreifende Ebene festlegen.
- Rechtsgrundlagen: Artikel 5, 114, 115, 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
- Ziele der EU: Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Erreichung der Kernziele der europäischen Sozialpolitik, wie Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, sozialer Schutz, hohes Beschäftigungsniveau und Bekämpfung von Ausgrenzung.
- Hintergrund: Recht auf Unterrichtung und Anhörung ist seit dem ersten sozialpolitischen Aktionsprogramm 1974 ein zentrales Thema.
- Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989) betont die Förderung der Mitwirkung der Arbeitnehmer.
- Abkommen über die Sozialpolitik (1997) schuf eine geeignete Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften.
- Charta der Grundrechte der EU (2009) erkennt das Recht auf Unterrichtung und Anhörung an (Artikel 27).
- Artikel 153 AEUV ermächtigt das Parlament und den Rat zur Verabschiedung von Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und Richtlinien für Mindestvorschriften.
- Erste Gruppe von Richtlinien behandelt das Recht auf Unterrichtung über Arbeitsbedingungen und Anhörung bei Entlassungen:
- Richtlinie 75/129/EWG: Arbeitgeber muss bei Massenentlassungen verhandeln.
- Richtlinie 2001/23/EG: Arbeitnehmer müssen über Gründe und Folgen von Unternehmensübergängen informiert werden.
- Richtlinie 2002/14/EG: Festlegung von Mindeststandards für Unterrichtung und Anhörung.
- Eignungsprüfung 2013: Richtlinien erfüllen größtenteils ihren Zweck, jedoch bestehen Lücken, insbesondere für öffentliche Dienst, Seeleute und kleine Unternehmen.
- 2015: Neufassung der Richtlinien über Unterrichtung und Anhörung angestrebt, jedoch keine Folgemaßnahmen.
- Januar 2018: Richtlinie zur Durchführung einer Vereinbarung im Seeverkehr angenommen, die Seeleute einbezieht.
- Keine Richtlinien für öffentliche Dienst; EuGH entschied 2019 über das Initiativrecht der Kommission.
- Zweite Gruppe von Richtlinien behandelt grenzüberschreitende Situationen:
- Richtlinie 94/45/EG: Europäische Betriebsräte für multinationale Unternehmen.
- Richtlinie 2004/25/EG: Arbeitnehmer können sich zu Übernahmeangeboten äußern.
- Richtlinie (EU) 2017/1132: Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen.
- REFIT-Bewertung 2018: Verbesserungen bei der Unterrichtung, jedoch keine Zunahme neuer Europäischer Betriebsräte.
- Januar 2024: Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat.
- Dritte Gruppe von Richtlinien: partielle Mitbestimmungsrechte:
- Richtlinie 2001/86/EG: Mitbestimmung bei strategischen Entscheidungen.
- Richtlinie 2003/72/EG: Einfluss der Arbeitnehmervertreter in Genossenschaften.
- Vierte Gruppe: sektorübergreifende Übereinkünfte und Richtlinien zu Teilzeitarbeit, befristeten Verträgen, Leiharbeit und Digitalisierung.
- Unternehmen und Arbeitnehmervertreter können länderübergreifende Betriebsvereinbarungen schließen.
- 25. Januar 2023: Mitteilung und Vorschlag zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU.
- Rolle des Europäischen Parlaments: Forderungen nach Rechten der Arbeitnehmer auf Beteiligung und Ausweitung der Richtlinien auf den öffentlichen Dienst.
- Entschließungen des Parlaments fordern Überarbeitungen der Richtlinien und stärkere Einbindung der Arbeitnehmer in Entscheidungsprozesse.
- Januar 2024: Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat in Verhandlung.
- Entschließung vom 1. Juni 2023: Aufforderung an die Kommission zur Analyse von Arbeitsreformen in nationalen Plänen.
- Entschließung vom März 2025: Betonung der Beachtung grundlegender Arbeitnehmerrechte bei Umstrukturierungsprozessen.

Ursprung:

OTS

Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250605_OTS0047/spoe-regner-schluss-mit-entscheidungen-hinter-verschlossenen-tueren-eu-staerkt-stimme-der-beschaeftigten

URL ohne Link:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250605_OTS0047/spoe-regner-schluss-mit-entscheidungen-hinter-verschlossenen-tueren-eu-staerkt-stimme-der-beschaeftigten

Erstellt am: 2025-06-05 09:55:55

Autor:

OTS