20 Monate Haft für Schönheits-OP: Der größte Fehler meines Lebens

Wien, Österreich - Ein georgischer Arzt wurde verhängt, nachdem er bei einer Schönheitsoperation in Wien schwere Körperverletzung verursacht hatte. Wie exxpress.at berichtet, zeigte sich der Angeklagte bei seiner ersten Einvernahme umfassend geständig und bezeichnete die Tat als „den größten Fehler meines Lebens“. Seine Anwälte wiesen jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und betonten, dass der Eingriff auf freiwilliger Basis erfolgte, im Gegensatz zu anderen Fällen, wie dem des ex-SK-Rapid-Spielers Guido Burgstaller.
Der Prozess offenbarte, dass der Eingriff, obwohl korrekt durchgeführt, unter inakzeptablen Bedingungen stattfand. Ein Sachverständiger bestätigte, dass die Operation in einer Wohnung nicht die erforderlichen Standards erfüllte. Hätte der Arzt mit einem Assistenten gearbeitet, wären die Komplikationen vielleicht vermeidbar gewesen. Zudem war die rechtlich gültige Einwilligung der 58-jährigen Frau für den Eingriff nicht vorhanden.
Das Urteil
Der Schöffensenat, unter dem Vorsitz von Markus Müller, verurteilte den Arzt wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, wovon 16 Monate bedingt sind. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass der Arzt keine Absicht hatte, die Frau zu verletzen. Ebenso flossen sein reumütiges Geständnis und sein bisher unbescholtener Lebenswandel in die Urteilserwägungen ein. Nach bereits vier Monaten in Untersuchungshaft kann der Angeklagte die Justizanstalt in Kürze vorzeitig verlassen. Die Staatsanwaltschaft gab jedoch keine Erklärung ab, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Im Kontext ärztlicher Heileingriffe stellt sich die Frage der rechtlichen Einordnung solcher Eingriffe, wie in strafrecht-online.org dargestellt. Ein ärztlicher Eingriff erfüllt objektiv den Tatbestand der Körperverletzung, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten vor. Dabei ist entscheidend, dass Eingriffe nicht eigenmächtig und ohne Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfolgen dürfen. Ärzte müssen sich bewusst sein, dass sie sich gemäß den §§ 223, 226, 227 strafbar machen können, wenn diese Vorgaben nicht beachtet werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Hinzu kommt die Diskussion über die Unterscheidung zwischen gelungenen und nicht gelungenen Eingriffen. Kritiker warnen davor, gelungene Behandlungen mit gewalttätigen Handlungen gleichzusetzen, während andere darauf hinweisen, dass in bestimmten Fällen medizinisch indizierte Behandlungen ohne Einwilligung des Patienten strafrechtlich zulässig sein könnten. Dies könnte zu einer teilweisen Entmündigung des Patienten führen. Insbesondere die Frage, wann ein ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung gewertet wird, bleibt komplex.
Ein weiteres Beispiel für diese Komplexität bietet der Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Mai 2020 entschied. Dabei ging es um eine Pflegekraft, die einem Patienten mit Lungenkrebs eine höhere Dosis Morphin verabreichte als ärztlich verordnet. Der BGH stellte klar, dass selbst in heilender Absicht durchgeführte Eingriffe als Körperverletzung gewertet werden können, wenn keine wirksame Einwilligung des Patienten vorliegt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bei ärztlichen Eingriffen, wie auf strafrechtsblogger.de erläutert.
Insgesamt zeigt der Fall des georgischen Arztes die Herausforderungen und rechtlichen Implikationen auf, die mit ärztlichen Heileingriffen verbunden sind. Es wird deutlich, dass sowohl die korrekte Durchführung als auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entscheidend sind, um das Wohl der Patienten zu schützen und strafrechtliche Folgen zu vermeiden.
Details | |
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Vorfall | Körperverletzung |
Ort | Wien, Österreich |
Verletzte | 1 |
Festnahmen | 1 |
Quellen |