Am 6. Jänner 2026 wurde ein Manager von BMW am Flughafen festgenommen. Die Festnahme steht im Zusammenhang mit schweren Vorwürfen, die nun die Ermittlungsbehörden beschäftigen. Bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten wurde umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben einen Haftbefehl beantragt, und der Manager befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Aktuell wird das Beweismaterial ausgewertet, während die Behörden mögliche weitere Opfer und vergleichbare Straftaten überprüfen. BMW hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, die Unschuldsvermutung gilt allerdings weiterhin.
In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits Diskussionen zur Reform des Strafrechts im Bereich Kinderpornografie. Am 7. Februar 2024 beschloss das Bundeskabinett, die Strafen für den Besitz und die Weiterverbreitung von Kinderpornografie teilweise abzuschwächen. Diese Reform wird als notwendige Anpassung angesehen, da es in der Praxis Probleme gab, insbesondere hinsichtlich der Bestrafung von Eltern und Lehrern, die kinderpornografisches Material weiterleiten, um Missstände zu melden. Die Änderungen sehen vor, die Mindeststrafe für die Verbreitung von einem Jahr auf sechs Monate und für den Erwerb sowie Besitz von einem Jahr auf drei Monate zu senken. Die automatische Einstufung solcher Taten als Verbrechen soll Rücksicht auf die vielen jugendlichen Täter nehmen, die häufig aus Unbedarftheit handeln.
Wichtige Änderungen im Strafrecht
Die Reform von 2021, die die Maximalstrafen für Missbrauchstäter verschärfte, wird durch die neuen Vorschläge nun ergänzt. Diese zielen darauf ab, eine flexiblere Handhabung im Umgang mit weniger schweren Fällen zu ermöglichen, da diese künftig als Vergehen und nicht mehr als Verbrechen gewertet werden können. Dies erlaubt eine Priorisierung von dringenden Fällen, da bei geringfügigen Tatverdachtsfällen Verfahren eingestellt werden können. Die Regierung argumentiert, dass die aktuelle Einstufung als Verbrechen für viele Fälle als unverhältnismäßig angesehen wird, insbesondere in Situationen, in denen Personen ungewollt mit solchem Material konfrontiert werden.
Am 16. Mai 2024 wurde schließlich ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. Die Reform beinhaltet eine Herabsetzung der Mindeststrafen, welche es den Staatsanwaltschaften und Gerichten mehr Spielraum gibt. Allein schon die Möglichkeit, Verfahren aufgrund der Einstufung als Vergehen einzustellen, wird als ein wichtiger Schritt angesehen, um den Herausforderungen im Bereich der Kinderpornografie gerecht zu werden.