Schießtraining für Amokläufer: Ein Blick auf die Waffenlage in Graz

Amoklauf in Graz: Ermittlungen zu Schießtraining und Waffenbesitz von Arthur A. werfen Fragen zur Waffengesetzgebung auf.
Amoklauf in Graz: Ermittlungen zu Schießtraining und Waffenbesitz von Arthur A. werfen Fragen zur Waffengesetzgebung auf. (Symbolbild/DNAT)

Wien, Österreich - Am 13. Juni 2025 sorgt der Amoklauf des Grazers Arthur A. für hohe Wellen in der Öffentlichkeit und führt zu verstärkten Diskussionen über den Zugang zu Waffen in Österreich. Der Täter hatte an einem Schießtraining teilgenommen, das nur 10 Euro kostete. Ermittlungen zeigen, dass der Amokschütze bereits mit dem Schießen vertraut war und ein Probetraining auf einem Schießstand absolviert hat, an dem Leihwaffen zur Verfügung standen. Dies ist unter der Bedingung, dass eine Waffenbesitzkarte vorliegt, in Österreich legal.

Arthur A. verfügte über eine Waffenbesitzkarte, die ihm den Besitz von Schusswaffen erlaubte, jedoch nicht das Führen im öffentlichen Raum. Dazu wäre ein Waffenpass nötig gewesen, den er nicht hatte. Die Polizei beschäftigt sich nun mit der Frage, ob der Täter wiederholt an Schießübungen teilgenommen hat und ob dabei auffälliges Verhalten festgestellt wurde. Arthur A. besaß legal eine Glock-Pistole und eine Schrotflinte, mit denen er elf Menschen tötete. Die Abschiedsnachrichten des Täters deuten nicht auf ein klares Motiv hin.

Politische Debatte über Waffengesetze

Die Vorfälle haben eine politische Debatte darüber ausgelöst, wie lax der Zugang zu Waffen in Österreich ist und ob strengere Kontrollen notwendig sind. Sicherheitsfachleute und Politiker fordern eine Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Vol.at berichtet zudem von einer intensiven Untersuchung möglicher Radikalisierungstendenzen des Täters sowie seinen Vorbereitungen, die möglicherweise außerhalb des digitalen Raums stattfanden.

In Österreich regeln die Waffengesetze genau, welche Waffen erlaubt und welche verboten sind. So sind beispielsweise vollautomatische Waffen oder Pumpguns nicht zulässig, während andere Varianten, die den Vorschriften entsprechen, legal besessen werden dürfen. Das Austria-Forum beschreibt, dass in der Kategorie C Schusswaffen geführt werden dürfen, die nicht den strengeren Auflagen unterliegen. So ist unter bestimmten Umständen der Erwerb und Besitz von Elektroschockpistolen oder händisch nachladbaren Schusswaffen möglich.

Die Gräueltat weckt die Frage nach der Sicherheitslage und dem Umgang mit potenziellen Tätern in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Waffentraining und -besitz. Am kommenden Dienstag soll es einen Aufruf zu einem Lichtermeer in Wien geben, um der Opfer zu gedenken und ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen.

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Ort Wien, Österreich
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