Eine Pyjamaparty in Wien-Hietzing, die am Mittwoch mit Freunden hätte entspannt verlaufen sollen, endete in einem chaotischen Polizeieinsatz. Nach einem Streit zwischen zwei Freundinnen, 16 und 17 Jahre alt, kam es zu einer unerwarteten Wendung, als die jüngere der beiden, die um ihre gestohlene Handtasche besorgt war, völlig aufgelöst einen Notruf absetzte. Laut Informationen von Krone.at eskalierte die Situation, als die 17-Jährige mit Pfefferspray auf ihre Freundin losging, was zu einer aggressiven Reaktion und letztendlich zur Intervention der Polizei führte.
Bei ihrem Eintreffen erlebten die Beamten einen weiteren Schock: Die Jugendliche war außer Kontrolle und äußerte Morddrohungen gegenüber ihrer Freundin, während sie in der Wohnung mit Gegenständen um sich schlug. Eine Polizeisprecherin erklärte, dass die 17-Jährige aufgrund ihres Verhaltens in ein Spital gebracht worden sei, um sich zu beruhigen. Während dieser Auseinandersetzung verletzte sie einen Beamten, was zu ihrer Festnahme führte, wie anwalt.de ausführlich darlegt.
Rechtliche Grundlagen der Festnahme
Die Festnahme, die für die Betroffenen ein enorm belastendes Ereignis darstellt, unterliegt strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie kann entweder vorläufig auf frischer Tat oder durch einen richterlichen Haftbefehl erfolgen, sofern ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Die Polizisten sind verpflichtet, die Rechte der Festgenommenen zu wahren, wobei die betroffene Person das Recht hat, zu schweigen und einen Anwalt zu kontaktieren.
Nach der Festnahme wird die Person normalerweise zur Polizeidienststelle gebracht, wo entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Spätestens innerhalb von 48 Stunden muss ein Richter entscheiden, ob ein Haftbefehl erlassen wird oder die Person freigelassen wird. In solch kritischen Momenten ist es essenziell, sich der eigenen Rechte bewusst zu sein und diese durchzusetzen, um rechtlich optimal beraten zu werden.
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