
In Rumänien sorgt die Abweisung der Kandidatur des pro-russischen und rechtsextremen Politikers Călin Georgescu für großes Aufsehen. Am Dienstag entschied das Verfassungsgericht, die Ablehnung durch die Zentrale Wahlkommission aufrechtzuerhalten und Georgescus Einspruch zurückzuweisen. Die Wahlkommission hatte ursprünglich den 62-Jährigen am Sonntag abgelehnt, da seine Handlungen in starkem Widerspruch zu den Anforderungen für das Präsidentenamt stünden. Diese Entscheidung folgt auf die Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl im vergangenen Dezember, die aufgrund von Verdachtsmomenten über ausländische Einmischungen, insbesondere Russlands, erging. In der Presseberichterstattung von oe24 wird darauf hingewiesen, dass Georgescu nun keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten kann, was das endgültige Aus seiner Kandidatur bedeutet.
Die anstehende Wiederholung der Präsidentenwahl am 4. Mai wirft wichtige Fragen auf. Mit Georgescu als prominenter Figur des ultra-rechten Lagers ist dieses nun ohne offiziellen Kandidaten, und die Bewerbungfrist endet am 15. März. Politische Beobachter vermuten, dass George Simion, der Vorsitzende der rechtspopulistischen AUR, als Nachfolger in Betracht gezogen wird. Die Entscheidung der Wahlkommission war nicht ohne gesellschaftliche Auswirkungen, denn Proteste seiner Anhänger in Bukarest endeten mit gewaltsamen Auseinandersetzungen, während die Polizei Tränengas einsetzte, wie Tagesschau berichtet.
Georgescu selbst, ein umstrittenes politische Figur, sieht sich neben der Wahlablehnung auch strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber. Er wird beschuldigt, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu handeln und eine faschistische Organisation gegründet zu haben. Während er auf freiem Fuß ist, bleiben seine Äußerungen über die politische Lage in Rumänien provokant: „Rumänien lebt unter Tyrannei.“ Seine Kandidatur hatte zunächst an Unterstützung gewonnen, doch die Vielzahl an Einsprüchen gegen seine Bewerbung deuten auf einen unruhevolleren Wahlkampf hin.
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