
In den frühen Morgenstunden des Mittwoch, den 20. März 2025, brachen unbekannte Täter durch ein aufgebrochenes Fenster in das Rathaus von Ebreichsdorf ein. Über den Personalraum gelangten sie direkt in die Buchhaltungsabteilung, wo sie mehrere verschlossene Fächer aufbrachen. Bürgermeister Wolfgang Kocevar (SPÖ) bestätigte, dass am Tresor Kratzspuren zu finden waren, jedoch konnten die Einbrecher diesen nicht öffnen. Trotz erheblichem verursachten Schaden gelang es den Tätern nicht, Beute zu machen – das Wichtigste war jedoch, dass niemand verletzt wurde. Die Polizei hat sofort Ermittlungen am Tatort aufgenommen und Spuren gesichert, nachdem eine Mitarbeiterin auf das Chaos gestoßen war.
Rechtliche Aspekte bei Einbruchschäden
Ein Einbruch hinterlässt nicht nur Chaos, sondern wirft auch Fragen bezüglich der Schadensregulierung auf. Laut dem Montagebetrieb Haß haftet in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat. Bei Einbrüchen kommt meist die Versicherung auf. Sollte der Verursacher unbekannt sein, übernehmen häufig die Gebäudeversicherung oder die private Hausratsversicherung die Kosten für die Reparatur, so die Informationen von Hass-Montagebetrieb.
Für Hauseigentümer ist es wichtig, umgehend auf solche Schäden zu reagieren, um Folgeschäden durch Witterung zu vermeiden. Bei einem Riss oder Loch im Fenster ist schnelles Handeln nötig – die Wohnung sollte mit einer Plastikplane oder Spanplatte gesichert werden, um weiteren Schaden zu verhindern. Zudem sollte der Vermieter informiert werden, damit die notwendigen Reparaturen schnellstens veranlasst werden können.
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