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Vergewaltigungsprozess in Dresden: DNA überführt mutmaßlichen Täter

Schock im Gerichtssaal Dresden: Der Afghane Gulagha A. (40) steht wegen zweifacher Vergewaltigung vor Gericht, die Täter-DNA passt – beide entsetzlichen Taten sollen im Jahr 2022 und 2023 mitten in der Stadt geschehen sein.

Am Landgericht Dresden fand ein aufsehenerregender Prozess statt, in welchem sich der 40-jährige Afghane Gulagha A. für zwei Vergewaltigungen verantworten muss. Laut Staatsanwaltschaft hat er sich gezielt wehrlose Frauen gesucht, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Der Vorfall sorgte aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der Umstände für großes Aufsehen.

Der erste Vorfall ereignete sich am 30. Oktober 2022, als Verena K. (Name geändert), eine Sozialarbeiterin, sich auf dem Nachhauseweg befand. Im stark alkoholisierten Zustand wurde sie in der Dresdner Neustadt von Gulagha A. angesprochen. Trotz ihrer Bemühungen, ihn abzuwehren, folgte er ihr bis in den Hinterhof ihrer Wohnung. In diesem abgeschirmten Bereich soll der Angeklagte sie auf einen Gartentisch gesetzt, ihre Kleidung heruntergezogen und sie vergewaltigt haben. „Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht will, sogar auf Englisch gerufen: ‚No, No'“, schilderte Verena K. beim Prozess.

Die Rolle der DNA-Spur

Obwohl Verena K. Anzeige erstattet hatte, blieb der Täter lange Zeit unerkannt. Es dauerte elf Monate, bis Gulagha A. angeblich erneut zuschlug. Dieses Mal war das Opfer eine 32-jährige obdachlose Frau, die er am Dresdner Hauptbahnhof ansprach und mit dem Versprechen auf eine Dusche und etwas Ruhe in seine Wohnung lockte. Als die Frau sich auf sein Bett legte, vergewaltigte er sie laut Anklage.

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Entscheidend war schließlich eine DNA-Analyse, die nach der Anzeige des zweiten Vorfalls durchgeführt wurde. Die entnommene DNA-Spur stimmte mit Spermaspuren überein, die an der Kleidung von Verena K. gefunden wurden. Diese Übereinstimmung führte zur Anklage gegen Gulagha A. Laut Informationen von m.bild.de bleibt der Angeklagte bei seinem Standpunkt und bestreitet die Vorwürfe.

Herausforderungen im Prozess

Ein weiteres Hindernis im Verfahren ist das Verschwinden des zweiten Opfers, das ursprünglich ebenfalls vor Gericht aussagen sollte. Die Justiz wird versuchen, kommende Woche die Videovernehmung der Frau in den Prozess einzubringen, um dennoch ihr Zeugnis zu sichern.

Gulagha A., der mittlerweile arbeitslos ist und einen Deutschkurs besucht, lebte zuvor zehn Jahre im Iran, wo er als Eisverkäufer arbeitete, bevor er 2020 mit seiner Familie nach Deutschland zog. Kurz vor der ersten Tat trennte er sich von seiner Ehefrau.

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Der Fall wirft düstere Schatten auf die Thematik sexueller Gewalt in Deutschland und die Herausforderungen in der Beweisführung bei solchen Straftaten. Der Prozess wird mit Spannung verfolgt, da er wichtige Fragen des Rechtssystems berührt. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf m.bild.de.

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