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Skandal in Suhl: Flüchtlingskurse bleiben leer – Staat ist machtlos!

In Suhl sorgt eine Asyl-Bühne für Aufregung: Nur 51 von 120 eingeladenen Flüchtlingen erschienen zu wichtigen Rechtskursen – und das trotz Verpflichtung, denn parallel lockte der Zahltag mit dem Taschengeld, während den Behörden die Hände gebunden sind und Sanktionen unmöglich bleiben!

Im thüringischen Suhl sorgt eine jüngste Entwicklung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Aufsehen. Eine Schulung, die eigens für Asylbewerber ins Leben gerufen wurde, um sie über deutsche Gesetze und Verhaltensnormen aufzuklären, stieß auf wenig Resonanz. Das Thüringer Landesverwaltungsamt bestätigte nun die Berichte darüber, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung als „nicht zufriedenstellend“ einzustufen ist.

Die Schulung, die Ende September von Polizisten und Sozialbetreuern angeboten wurde, sollte den Bewohnern der Unterkunft wichtige Informationen über das Leben und die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland näherbringen. Von den 120 eingeladenen Flüchtlingen erschienen jedoch lediglich 51, hauptsächlich aus Afghanistan, um den etwa 90-minütigen Vortrag zu hören.

Taschengeldauszahlung als Grund fürs Fernbleiben

Laut einer Mitarbeiterin des Arbeiter-Samariter-Bunds, der die Einladungen koordiniert hatte, könnte der Zahltag für das Taschengeld der Asylbewerber der Grund für die geringe Teilnahme gewesen sein. Viele hätten es vorgezogen, sich ihr Geld abzuholen, anstatt an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Diese Einschätzung wurde inzwischen auch von einem Sprecher des Thüringer Landesverwaltungsamts bestätigt: „Zeitgleich mit der Informationsveranstaltung fanden an diesem Tag auch Taschengeldauszahlungen statt, weshalb viele nicht erschienen sind,“ erläuterte der Sprecher.

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Reaktionen und rechtliche Möglichkeiten

Der kritische Bericht von FOCUS online hat zahlreiche Diskussionen ausgelöst. Einige Kommentatoren übten harte Kritik und fragten sich, warum keine Konsequenzen für das Nicht-Erscheinen eingeführt werden, wie etwa die Kürzung des Taschengeldes. Das Landesverwaltungsamt erklärte jedoch, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, um Asylbewerber zur Teilnahme zu zwingen oder sie für ihre Abwesenheit zu sanktionieren.

Die Unmöglichkeit, Zwang anzuwenden, bleibt ein Kernproblem. Die Entscheidung ist den Asylbewerbern selbst überlassen, ob sie die wertvollen Informationen über das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland aufnehmen oder nicht. Diejenigen, die nicht teilnehmen, müssen keine Konsequenzen fürchten. Weitere Informationen dazu bietet www.focus.de.

Obwohl die Veranstaltungen freiwillig sind, betonen die Verantwortlichen deren Wichtigkeit. Themen wie gesetzliche Regelungen, gesellschaftliche Normen und der Umgang mit Behörden stehen auf dem Programm, um den Alltag konfliktreduziert zu gestalten. Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die Rahmenbedingungen künftig ändern werden, um eine höhere Teilnahme zu gewährleisten.

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