Ein Shitstorm der unerwarteten Art: Die 74-jährige Rentnerin Doris G. hat sich auf Facebook Luft gemacht – und nun knallt ihr die Justiz aufs Haupt! Für einen kräftig migrationskritischen Kommentar zu einem Zitat von Wirtschaftsminister Robert Habeck, in dem er Deutschland als auf Zuwanderung angewiesen beschreibt, wurde sie vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer saftigen Geldstrafe von 7.950 Euro verurteilt. Der Prozess, der in einem rekordverdächtigen Tempo von nur 30 Minuten über die Bühne ging, ließ den Eindruck eines "kurzen Prozesses" für die Duisburger Rentnerin entstehen, wie die DIE ACHSE DES GUTEN berichtet.
Der Kommentar von Doris G. war sicher nichts für Zartbesaitete: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen“, wetterte sie unter dem Facebook-Post. Doch die Staatsanwaltschaft erkannte darin eine potentielle Störung des öffentlichen Friedens, „geeignet, zum Hass anzustacheln“, und ließ die Rentnerin wegen Volksverhetzung anklagen. Skandalös, dachten viele, als sie bemerkten, dass gleich zwei Staatsanwälte für den Fall abgestellt wurden – sogar bei Terrorverfahren weht oft nur einer im Dienst! Das Urteil, basierend auf dem letzten Satz ihres Kommentars, zeigt, dass die Justiz heutzutage keine Faxen duldet.
Schockierendes Urteil
Ganz ohne reumütiges Schulterzucken räumte die Rentnerin im Gericht ein, dass ihre Wortwahl „ein bisschen heftig“ gewesen sei. Dennoch, ihre Entrüstung über Habecks Zitat und die damit verbundene deutsche Migrationspolitik, die sie als kaum nachvollziehbar empfindet, wollte sie keinesfalls zurücknehmen. Im Eifer des Gefechts sei sie etwas übers Ziel hinausgeschossen, aber Volksverhetzung? "Ich habe kein Volk verhetzt", verteidigte sie sich nachdrücklich.
Das Gericht jedoch blieb hart. Der Einzelrichter Tobias Kampmann hob hervor, dass Kommentare wie der von Doris G. die Gesellschaft spalten könnten. Gar keine Gnade zeigte der Richter, doch die Verteidigung schlug zurück: Kein Staat, keine Politik könne so empfindlich gegenüber solcher Kritik sein, argumentierte Anwalt Dieter Kottirre. Doch am Ende war das Strafmaß – 150 Tagessätze – aus Sicht des Richters unumgänglich, eine schwere Last auf den Schultern einer Rentnerin, die von eher schmalen 1.600 Euro im Monat lebt.
Auf Messers Schneide
Peter Hemmelrath, der Gerichtsreporter, beobachtete scharfsinnig, dass dieser Prozess auch eine politische Note trug. Hat sich die Rentnerin nur zu kritisch geäußert, oder war es doch Volksverhetzung? Das bleibt Gegenstand einer potenziellen Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf. Ob Doris G. den langen Weg durch die Instanzen gehen wird, entscheidet sich wohl in den nächsten Tagen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so würde sie fast zwei Jahrzehnte benötigen, um die Strafe abzuzahlen – eine bittere Perspektive.
Zahlreiche Bürger fühlen sich in ihren Meinungen beschnitten, wenn selbst politische Ausdrucksformen derart streng geahndet werden. Das Urteil rief zahlreiche Fragen zur Meinungsfreiheit und deren Grenzen in der heutigen Zeit hervor. Die Diskussion, ob solche Prozesse letztendlich zur Mündigkeit der Bürger beitragen oder eher die Meinungsunterdrückung fördern, bleibt weiter spannend. Daten und Fakten aus dem weiten Feld der Rechtsprechung verleihen dem Ganzen eine spannende Note, wie es selbst die Datenschutzerklärung auf paten.achgut.com darlegt, indem sie auf purzweckmäßige Datenerfassung für Stabilität und Funktionalität ihrer Website verweist.