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Ravensburg: Steuergeld für Kriminelle! 1200 Euro Handgeld pro Kopf!

Empörung in Deutschland: Verurteilte Migranten erhalten am 30. August 2024 bis zu 10.000 Euro Handgeld, bevor sie in ihre Heimatländer wie Afghanistan zurückgeschickt werden – Bundesinnenministerin Faeser verteidigt die umstrittene Praxis.

Am 30. August 2024 kam es zu einer bemerkenswerten Abschiebung: Verurteilte Kriminelle, darunter Vergewaltiger und Messerstecher, wurden von Deutschland nach Afghanistan zurückgeführt. Das Überraschende an diesem Ereignis war, dass jeder dieser straffälligen Migranten 1000 Euro Bargeld aus der Staatskasse mitbekam. Diese Praxis, als „Handgeld“ bekannt, löste in der Öffentlichkeit Empörung aus. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte diese Maßnahme jedoch und hob hervor, dass dies ein übliches Verfahren sei.

Der Hintergrund für diese Zahlungen ist rechtlich begründet. Ausreisepflichtige Flüchtlinge, unabhängig von ihrer kriminellen Vergangenheit, könnten vor Gericht argumentieren, dass ihnen im Herkunftsland die Verelendung droht. In solchen Fällen könnten Gerichte die Abschiebung aufheben. Laut Faeser liegt es jedoch an den Bundesländern, wie viel „Handgeld“ gezahlt wird.

Beispiele aus Baden-Württemberg

Nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“ erhalten Flüchtlinge in Baden-Württemberg teilweise mehr als 1000 Euro, wenn sie das Land verlassen. Laut dem Landratsamt Ravensburg setzt sich die finanzielle Förderung aus der Übernahme der Flugkosten, einer Reisebeihilfe und einer Starthilfe zusammen, die im Durchschnitt 1200 Euro pro Person beträgt. In bestimmten Fällen kann das „Handgeld“ deutlich höher ausfallen. Auch das Landratsamt Biberach zahlt in Einzelfällen hohe vierstellige Beträge an Flüchtlinge, die ohne gerichtliche Auseinandersetzungen freiwillig ausreisen. Philipp Friedel, Pressesprecher des Landratsamts Biberach, betont, dass die Höhe der Unterstützung vom individuellen Fall und den erwarteten künftigen Sozialleistungen abhängt.

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Effizienz und Hintergrund

Für die Landratsämter ist die Abschiebung auch eine finanzielle Kalkulation. Asylbewerber haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung, die sich monatlich auf 460 Euro für Alleinstehende und 413 Euro für Paare beläuft. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 312 und 408 Euro. Die „Starthilfe“ ist somit kostengünstiger als die längerfristige Auszahlung von Sozialleistungen. Diese finanzielle Hilfe basiert auf Programmen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie dem „REAG/GARP“ Programm, das Reisekosten und Reisebeihilfen abdeckt. Das Landratsamt Sigmaringen betont, dass auch Geldleistungen zur Starthilfe gewährt werden können, wenn nicht ausreichend eigene Mittel vorhanden sind.

Pressesprecher Sebastian Korinth und Wolfgang Müller von der Regierung Schwaben weisen darauf hin, dass es keine festen Beträge gibt, da jede finanzielle Hilfe individuell abgestimmt wird. Auf Antrag können Rückkehrwillige finanzielle Hilfen, Sachleistungen, medizinische Unterstützung, Weiterbildungsmaßnahmen und Hilfen zur Existenzgründung im Heimatland erhalten.

Die Tatsache, dass auch verurteilte Straftäter „Handgeld“ erhalten können, sorgt für Diskussionen. CDU-Politiker wie Lena Düpont und Christoph Ploß äußerten öffentlich ihre Bedenken. Düpont sagte beim Sender „Welt“, dass dadurch Recht und Ordnung in Frage gestellt würden. Ploß nannte das Handgeld „inakzeptabel“.

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Rechtslage und Gerichtsurteile

Andere verweisen auf die rechtliche Situation. Am 21. April 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass abgeschobene Personen in der Lage sein müssen, ihre „elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“ (BVerwG 1 C 10.21).

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.schwaebische.de.

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