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Neues Landeswassergesetz: Flächeneigentümer müssen künftig kooperieren!

Schleswig-Holstein steht vor einem gewaltigen Wandel im Hochwasserschutz! Der neue Entwurf des Landeswassergesetzes, vorgestellt von Umweltminister Tobias Goldschmidt, zwingt Flächeneigentümer zur Kooperation beim Bau und der Verstärkung von Deichen. Was bedeutet das konkret? Wer sein Land nicht zur Verfügung stellt, dem droht eine rasche Enteignung! Goldschmidt warnt: „Wir müssen unser Land vorbereiten!“, denn die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind nicht mehr zu ignorieren. Die kritische Marke von 1,5°C ist bereits überschritten!

Küstenschutz hat Vorrang!

Die schwarz-grüne Koalition hat entschieden: Küstenschutz geht vor Naturschutz! Bei der Verbreiterung von Deichen können Behörden jetzt auch gegen Naturschutzvorgaben handeln. Dies geschieht im Sinne eines „übergeordneten öffentlichen Interesses“. Während die Küstenregionen sich besser schützen können, bleibt der Hochwasserschutz im Binnenland weitgehend ohne zusätzliche rechtliche Mittel. Regionen wie Kellinghusen, die regelmäßig vom Hochwasser betroffen sind, bekommen keine neuen Optionen zur Verbesserung ihrer Schutzkonzepte!

Erhöhte Abwassergebühren und neue Warnpflichten

Doch das ist noch nicht alles! Auch die Abwassergebühren werden um etwa fünf Euro pro Haushalt steigen, um die Finanzierung von Hochwasserschutzkonzepten sicherzustellen. Kommunen und Verbände werden aufgefordert, innovative Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem müssen Betreiber von Campingplätzen und Sportboot-Häfen künftig vor Hochwasser warnen! Wer sein Fahrzeug oder Boot über die Wintermonate in gefährdeten Zonen abstellt, muss mit Überflutungen rechnen. Ab 2025 tritt das neue Gesetz in Kraft, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren!

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Quelle/Referenz
ndr.de

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